Die neue Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sorgt bei Integrationslandesrat Christian Dörfel für Irritation: „Aufgabe von Richtern ist es, bestehendes Recht auszulegen, nicht neues Recht zu schaffen – und genau das passiert mit solchen Entscheidungen. Während die Europäische Union ihren Kurs in der Migration nach vielen Jahren verschärft, arbeitet der EuGH konsequent dagegen.“
Nach neuer EuGH-Rechtsprechung können Mitgliedstaaten in Zukunft nur dann Listen sicherer Länder festlegen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen und die gesamte Bevölkerung in diesem Land sicher ist. „Erst wenn wir die ungeregelte Migration beenden, können wir wieder Akzeptanz schaffen für legale, qualifizierte Zuwanderung. Daher braucht es die Asylwende. Dass raschere Verfahren und schnellere Abschiebungen jetzt wieder blockiert werden sollen, versteht kein Mensch“, so der Landesrat.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Rechtsprechung von Höchstgerichten einen strengeren Asylkurs untergräbt. Auch Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) machen es beispielsweise schwer bis unmöglich, straffällige Asylwerber außer Landes zu bringen. „Wir dürfen nicht die Täter schützen. Das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wir werden weiterhin den Kurs der EU und der Bundesregierung unterstützen, das Asylrecht möglichst zielgerichtet und konsequent zu verschärfen“, so Dörfel abschließend.
