Aktuelles.

Gemeinsamer Schulterschluss der Länder in sozialpolitischen Fragen erreicht

Vorsitz der Landessozialreferentenkonferenz wechselt an die Steiermark

Mit 1. Juli übergibt Oberösterreich den Vorsitz der Landessozialreferentenkonferenz an die Steiermark. Im vergangenen Vorsitzjahr setzte Oberösterreich sozialpolitische Schwerpunkte in den Bereichen Pflege, Betreuung, Behindertenhilfe und Sozialhilfe. Mit den 33 Beschlüssen im Rahmen der Landessozialreferentenkonferenz in Hagenberg Ende Mai liegt nun ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Länder vor.

„Oberösterreich nimmt im Sozialbereich eine Vorreiterrolle ein und hat diese Verantwortung auch während des Vorsitzes der Landessozialreferentenkonferenz wahrgenommen. Es ist uns gelungen, die Bundesländer in zentralen Zukunftsfragen hinter einer gemeinsamen Position zu vereinen – dieser Schulterschluss ist ein starkes Signal. Mit den Beschlüssen von Hagenberg liegt nun ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Länder vor. Wir machen unsere Hausaufgaben auf Landesebene. In wichtigen Bereichen sind wir jedoch darauf angewiesen, dass auch auf Bundesebene die notwendigen Rahmenbedingungen verbessert werden.“

– Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel

 

Mit dem Vorsitz der Landessozialreferentenkonferenz hat Oberösterreich im vergangenen Jahr den Fokus auf jene Themen gelegt, die die Sozialpolitik in den kommenden Jahren maßgeblich prägen werden – insbesondere in den Bereichen der Pflege und Betreuung sowie der Behindertenhilfe.

 

In folgenden Punkten muss der Bund die Rahmenbedingungen verbessern:

  • Kompetenzen für Pflegefachassistenz erweitern
    Pflegeassistenzberufe sollen jene Tätigkeiten ausüben dürfen, für die sie ausgebildet wurden. Damit sollen Fachkräfte effizienter eingesetzt und die Versorgung verbessert werden.
  • Verbesserte Rahmenbedingungen bei 24-Stunden-Betreuung
    Gefordert werden die Qualitätssicherung der Agenturen und die Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne der Betroffenen und deren Familien
  • Mehr Sicherheit beim Wechsel auf den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen
    Die Länder fordern eine verbindliche Übereinkunft, damit Menschen mit Behinderungen beim Wechsel aus geschützten Beschäftigungsformen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt keine dauerhaften Nachteile Pensionsleistungen befürchten müssen. Ihnen soll die Sicherheit gegeben werden, dass sie auch wieder den Schritt zurück gehen können.

 

Auch im Bereich der Sozialhilfe beziehen die Länder eine einheitliche Position:

  • Länderkompetenzen bei Sozialhilfe-Reform absichern
    Die Länder haben im letzten Jahr ihre Sozialhilfevorschriften überarbeitet und weitgehend harmonisiert. Sollte der Bund an seiner geplanten Sozialhilfe-Reform festhalten, sprechen sich die Länder für klare Zuständigkeiten, Planungssicherheit und den Erhalt des Gestaltungsspielraums für die Länder aus. Insbesondere eine bessere Verschränkung der Datenbanken soll mitberücksichtigt werden. Zudem sollen zusätzliche finanzielle Belastungen für Länder und Gemeinden vermieden werden.

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