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Starker Anstieg bei Jugendkriminalität zeigt Notwendigkeit nach Senkung der Strafmündigkeit, Konsequenzen für jugendliche Täter notwendig

„Es kann nicht sein, dass junge Burschen unter 14 der Polizei und den Behörden auf der Nase herumtanzen und der Eindruck entsteht, der Rechtsstaat könne ihnen nichts anhaben. Die neuen Zahlen zeigen: Mit der Strafmündigkeit erst ab 14 gibt es einen Freifahrtsschein für alle, die sich nicht an Recht und Gesetz halten wollen. Die Gesetzeslage muss dringend verschärft werden, Polizei und Behörden brauchen endlich eine Handhabe“, zeigt sich Jugend-Landesrat Christian Dörfel besorgt angesichts des neuerlichen Anstiegs von Jugendkriminalität bei Unter-14-Jährigen.

 

Die Zahl der Anzeigen bei Tatverdächtigen zwischen zehn und 14 Jahren hat sich nach der neuen Kriminalstatistik des Innenministeriums seit 2020 nahezu verdoppelt, jeder zweite Verdächtigte ist Ausländer. Das derzeitige System bietet keinerlei Handhabe, um auf schwerwiegendes Fehlverhalten junger Täterinnen und Täter unter 14 Jahren angemessen zu reagieren, kritisiert der Landesrat. Unterschiedliche Möglichkeiten wurden auch bereits in der Studie des Integrationsressorts zu jugendlichen Täterkarrieren aufgezeigt, darunter Wohneinrichtungen mit Aufenthaltsverpflichtung und auch die Möglichkeit, Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen.

 

„Es geht nicht darum, Jugendliche pauschal zu kriminalisieren oder Unter-14-Jährige einzusperren. Aber sie müssen Konsequenzen spüren, und die Polizei und die Behörden brauchen eine Handhabe, um auf diese Entwicklung zu reagieren“, so Dörfel. Möglichkeiten eines befristeten Zwangsaufenthalts in sozialpädagogischen Einrichtungen mit klaren Regeln, wie sie die Wiener Integrationsstadträtin fordert, kann der Landesrat jedenfalls etwas abgewinnen, allerdings auch in Kombination mit einem neuen Rechtsrahmen im Strafrecht: „Es braucht ein Maßnahmenpaket. Auch der Koalitionsvertrag sieht diese Form von Zwangsaufenthalt bei schweren Fällen vor, aber auch im Strafrecht braucht es Anpassungen, um Maßnahmen zu setzen und Auflagen verhängen zu können.“

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