Aktuelles.

„Wer Unterstützung braucht, soll sie bekommen. Wer arbeiten kann, muss seinen Beitrag leisten.“

Der Vergleich macht sicher: OÖ-Modell muss Vorbild für neue Sozialhilfe sein.

Im Zuge der Verhandlungen innerhalb der Koalition zum Gesetzesentwurf des Sozialministeriums der Sozialhilfe stellt Landeshauptmann Thomas Stelzer klar, dass sich dieser am oberösterreichischen Modell orientieren muss. Die Sozialhilfe muss gerecht sein gegenüber jenen, die täglich arbeiten und das System finanzieren, sowie gegenüber Menschen, die Hilfe brauchen. Es gilt der Grundsatz: Null Toleranz gegenüber Sozialmissbrauch und volle Unterstützung für die Willigen.

„Sozialhilfe muss Hilfe zur Selbsthilfe sein. Wer Hilfe braucht, soll sich darauf verlassen können. Arbeit und Leistung müssen einen Unterschied machen. Dafür soll das OÖ. Modell dem Bund als Vorbild dienen.“

– Landeshauptmann Thomas Stelzer

„Der schnellste Weg aus der Armut ist Arbeit. Wir unterstützen daher jene, die wollen, aber aus bestimmten Gründen nicht können. Wer hingegen arbeiten könnte, aber nicht will, muss mit harten Sanktionen rechnen.“

– Sozial-Landesrat Christian Dörfel:

 

Die Unterschiede: Das macht Oberösterreich, was im Entwurf nicht vorgesehen ist:

  1. Verpflichtender Maßnahmenplan zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Mit dem verpflichtenden Case-Management werden arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieher individuell unterstützt, um rasch in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
  2. Konsequenzen bei Arbeitsverweigerung. 30 Prozent Kürzung beim ersten, 50 Prozent beim zweiten Verstoß, bis hin zur vollständigen Kürzung der Sozialhilfe.
  3. Anrechnung weiterer Sozialleistungen. Weitere Sozialleistungen wie etwa die Wohnbeihilfe werden der Sozialhilfe angerechnet und kommen nicht on top dazu.
  4. OÖ-Kinderstaffel hat sich bewährt. Jedes Kind ist gleich viel wert, kostet aber nicht gleich viel. Deshalb soll die degressive oberösterreichische Staffel auch bundesweit gelten.
  5. Reduzierter Einstieg in die Sozialhilfe: Bis zur Glaubhaftmachung der Ernsthaftigkeit des Bemühens seine Lage zu verbessern und Arbeit zu finden, reduziert sich die Sozialhilfe auf die Hälfte. Subsidiär Schutzberechtige bleiben in der Grundversorgung.

 

Änderung laut Integrationspflichtengesetz:

Volle Sozialhilfe erst nach Integration und Beitragsleistung. Wie im Integrationspflichtengesetz vorgesehen, soll es einen reduzierten Einstiegsbetrag für Asylberechtigte geben – dieser Zugang wird ausdrücklich begrüßt. Die volle Leistung soll es erst nach erfüllten Integrationspflichten und einer bestimmten Zeit der Einzahlung ins System geben.

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