Aktuelles.

Sozialhilfe in OÖ: Neue Maßnahmen für arbeitsfähige Langzeitbezieher

 

 

„Sozialhilfe muss jene Menschen auffangen, die sich in einer akuten Notlage befinden – sie darf aber kein Lebensmodell sein. In Oberösterreich setzen wir daher konsequent auf das Prinzip Fördern und Fordern. Das bedeutet: Wer staatliche Unterstützung erhält und arbeitsfähig ist, muss bereit sein, aktiv an der Vermittlung in den Arbeitsmarkt mitzuarbeiten. Daher setzen wir einen Fokus auf arbeitsfähige Langzeitbezieher von Sozialhilfe, wir wollen über diese Gruppe mehr wissen und Maßnahmen setzen, um sie wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.

 

Unser Ziel ist es, Menschen wieder in die Eigenständigkeit zu führen und nachhaltig sozial zu stabilisieren – denn soziale Sicherheit entsteht nicht durch Dauerhilfe, sondern durch echte Einbeziehung in die Gesellschaft und dauerhafte Perspektiven am Arbeitsmarkt. Die Zahlen zeigen, dass unser Weg wirkt: Trotz den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bleibt die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher stabil niedrig. Gleichzeitig wird unser klarer Kurs durch eine Zunahme an Sanktionen bei mangelnder Mitwirkung unterstrichen. So schaffen wir ein System, das sowohl gerecht als auch wirksam ist.“

-Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel

 

 

„Durch die sehr gute und enge Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungsbehörden beim Vollzug des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes kommt es einerseits zu sehr kurzen Verfahrensdauern bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen andererseits greift aber auch das Sanktionssystem, sobald den umfassenden Bemühungspflichten nicht ausreichend nachgekommen wird. Ebenso hält der Vollzug aufsichtsbehördlichen und volksanwaltschaftlichen Überprüfungen stand. Daher darf ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den gesetzeskonformen Vollzug ein großes Dankeschön aussprechen.“

-Cornelia Altreiter-Windsteiger

 

 

 

In Kürze:

·       Die Anzahl der Sozialhilfebezieher/innen ist im letzten Jahr leicht gestiegen. Insgesamt 9.207 Personen bezogen im letzten Jahr zumindest einmal Leistungen der Sozialhilfe, ein leichter Anstieg von 4,6 %.

·       Im langfristigen Trend ist die Anzahl der Empfänger/innen seit 2021 um etwa ein Viertel gesunken, Oberösterreich hat im Bundesländervergleich die niedrigste Bezugsquote in Relation zur gesamten Bevölkerungszahl.

·       Mit dem Modell der Deutschpflicht ist Oberösterreich Vorreiter, da der Deutscherwerb eine wesentliche Grundlage für die Qualifikation am Arbeitsmarkt ist. Insgesamt 838 Mal wurden im vergangenen Jahr Leistungen aufgrund der Verletzung von Bemühungs- oder Deutschpflicht gekürzt.

·       Konstant hoch ist die Anzahl der arbeitsfähigen Langzeitbezieher/innen: 1.667 Personen beziehen Sozialhilfe bereits länger als 6 Monate, obwohl sie arbeitsfähig sind, d.h. sie sind gesund und haben keine Betreuungspflichten.

·       Das Sozialressort des Landes Oberösterreich hat daher gemeinsam mit Städtebund, Oö. Gemeindebund und AMS das Projekt „Sozialhilfe und Beschäftigung“ gestartet, um die Sozialhilfe noch treffsicherer zu gestalten.

·       Die Maßnahmen zur Vermittlung von arbeitsfähigen Bezieher/innen in den Arbeitsmarkt werden verstärkt. Dazu gehören:

o   Analyse der typischen Merkmale von Langzeit-Bezieher/innen durch ein externes Institut, um Gründe für den Verbleib in der Sozialhilfe festzustellen 

o   Weiterentwicklung des Case Managements, d.h. individuelle Qualifizierung, Zielvereinbarung und Begleitung in den Arbeitsmarkt

o   Prüfung und Verschärfung des bestehenden Sanktionssystems

·       Zusätzlich soll mit der Optimierung und Digitalisierung von Prozessen die Sozialhilfe in Oberösterreich in Zukunft noch zielgerichteter und effizienter aufgestellt werden.

·       Darüber hinaus prüft das Sozialressort auch die Sanktionsgründe im Gesetz in Bezug auf elterliche Verantwortung und gesetzliche Mitwirkungspflichten.

·       Positiv bewertet der Landesrat den Stopp des Familiennachzugs für Asylberechtigte als Beitrag zur Entlastung des Sozialsystems.

 

 

Leichter Anstieg bei Sozialhilfe-Bezieher/innen – Oberösterreich hat im Bundesländervergleich trotzdem niedrigste Bezugsrate

 

Nach einem mehrjährigen Rückgang ist 2024 erstmals wieder ein leichter Anstieg bei den Sozialhilfe-Bezieher/innen in Oberösterreich zu verzeichnen. Die herausfordernde wirtschaftliche Lage spiegelt sich in der endgültigen Sozialhilfestatistik für das Jahr 2024 wider: Die Zahl der unterstützten Personen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Prozent auf 9.207 Personen gestiegen. Die Zahl der betroffenen Haushalte ist stabil: 2023 wurden 5.220 Haushalte mit Sozialhilfe unterstützt, im Jahr 2024 lag diese Zahl mit 5.283 nahezu gleichauf. Die Zahlen bestätigen den OÖ-Weg bei der Eingliederung arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt und die Wirkung der Sanktionsmöglichkeiten im Bereich der Sozialhilfe.

 

Nicht alle diese Personen beziehen ausschließlich Sozialhilfe, es gibt verschiedene Gruppen:

  • 510 Personen zählen zu den sogenannten Vollbeziehern: Diese Gruppe bezieht ausschließlich Leistungen aus der Sozialhilfe und/oder Wohnbeihilfe und verfügt über keine weiteren Einkommensquellen.
  • 985 Personen zählen zu den sogenannten „Aufstockern“, die neben einer AMS-Leistung zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
  • 972 Personen beziehen Sozialhilfe zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen.

 

 

Konsequenter Vollzug in der Sozialhilfe: Oberösterreich setzt auf klare Regeln und Pflichten, stetige Weiterentwicklung notwendig

 

In Oberösterreich gilt in der Sozialhilfe weiterhin ein strenger Vollzug. Das bedeutet konkret: Die Verpflichtung zur aktiven Arbeitssuche (Bemühungspflicht) wird konsequent eingefordert, ebenso wie ausreichende Deutschkenntnisse und die Bereitschaft zur Integration. Verstöße gegen diese Pflichten führen unmittelbar zu Leistungskürzungen – ohne vorangehende Ermahnungen.

 

Allein im vergangenen Jahr wurden über 800 Leistungskürzungen ausgesprochen:

Kürzungsgrund 2022 2023 2024
Kürzung Verletzung Bemühungspflicht 255 619 384
Kürzung unrechtmäßiger Bezug 102 153 194
Kürzung Verletzung Integrationspflichten (nach Integrationsgesetz) 211 225 247
Kürzung zweckwidrige Verwendung 8 18 13
Summe 576 1.015 838

 

Dieser klare und konsequente Kurs dient dem Ziel, Sozialhilfe als temporäre Überbrückung in Notlagen zu verstehen, nicht jedoch als dauerhafter Lebensunterhalt.

 

Deutsch- und Integrationspflichten für Asylberechtigte

Auch bei der Gruppe der Asylberechtigten zeigt sich die Wirksamkeit dieser Vorgangsweise. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen blieb die Zahl jener, die im vergangenen Jahr zumindest einmal Sozialhilfe bezogen haben, mit 2.475 Personen im vergangenen Jahr stabil (27 % der Gesamtbezieher/innen).

 

Sozial- und Integrationslandesrat Dr. Christian Dörfel bekräftigt die Linie des Landes: Wer in Oberösterreich Schutz und Hilfe erhält, muss einen aktiven Beitrag leisten. Unser Ziel bleibt, dass wir den Gang vom Asylverfahren direkt in die Sozialhilfe verhindern. Wer zu uns kommt, muss sich bemühen, rasch eigenständig zu werden. Die Deutschpflicht hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um Nicht-Österreicher erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu bringen.“

 

Aufenthaltsstatus Anzahl Bezieher 2023 Anzahl Bezieher 2024
Asylberechtigte 2.368 2.475
Drittstaatsangehörige 657 565
EU/EWR/Schweiz 817 896
Österr. Staatsbürger 4.954 5.024
Sonst. Daueraufenthaltsrecht 205 247
Gesamtergebnis 8.801 9.207

 

 

Neue Maßnahmen gemeinsam mit AMS, Städte- und Gemeindebund zur Vermittlung arbeitsfähiger Sozialhilfebezieher

 

Ein Blick auf die Struktur der Bezieher/innen zeigt hohe Vermittlungspotenziale: Rund 40 Prozent der Sozialhilfe-Bezieher/innen gelten als arbeitsfähig. Das bedeutet, sie sind grundsätzlich am Arbeitsmarkt vermittelbar und nicht dauerhaft von der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen, etwa durch Betreuungsverpflichtungen gegenüber kleinen Kindern, altersbedingte Einschränkungen oder gesundheitliche Gründe. Für diese Gruppe muss der Einstieg in den Arbeitsmarkt ein zentrales Ziel sein.

 

Besonders auch bei den arbeitsfähigen Langzeitbezieher, das sind jene Personen, die bereits länger als 6 Monate als Arbeitsfähige Sozialhilfe beziehen, bleibt die Vermittlung in den Arbeitsmarkt ein zentrales Ziel, das durch Maßnahmen wie Case Management, Qualifizierungsangebote oder gezielte Vermittlung in den Fokus rückt.

 

 

Von insgesamt 9.207 Bezieher/innen im Jahr 2024 galten 3.599 als arbeitsfähig. Von dieser Gruppe bezogen 1.667 Personen die Sozialhilfe bereits länger als 6 Monate.

Sozialressort, AMS OÖ, Städte- und Gemeindebund haben sich für diese Gruppe auf folgende Maßnahmen geeinigt:

 

  1. Arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieher/innen im Fokus: Analyse soll gezielte Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen

3.599 Bezieher/innen sind grundsätzlich in der Lage, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen – vorausgesetzt, es stehen passende Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Um diese Potenziale besser zu nutzen und langfristige Sozialhilfeabhängigkeit zu vermeiden, hat das Sozialressort ein externes Institut mit einer Analyse beauftragt.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen zentrale Fragen:

  • Welche Profile von Sozialhilfe-Beziehern lassen sich identifizieren?
  • Welche konkreten Qualifikationen fehlen für den beruflichen Wiedereinstieg?
  • Welche Hindernisgründe gibt es, eine Arbeit aufzunehmen?

 

Ziel ist es, auf Basis fundierter Daten neue, passgenaue Programme zu entwickeln, die eine nachhaltige Integration in Beschäftigung und damit die Wiedererlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit ermöglichen. Ein besonderer Fokus wird auf die Gruppe der Langzeitbezieher/innen (1.667 Personen mit Bezugsdauer von mehr als 6 Monaten) gelegt. Diese Personen benötigen intensivere Unterstützungsangebote. Die künftigen Maßnahmen sollen dort ansetzen: mit gezielten Qualifizierungen, individueller Beratung und engmaschiger Begleitung.

 

  1. Neuausrichtung auf Qualifikation und Vermittlung in Erwerbsarbeit – Weiterentwicklung Case Management

Oberösterreich richtet seine arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Bereich der Sozialhilfe neu aus: Künftig soll der Einsatz von Landesmitteln stärker auf die wirksamsten Maßnahmen und Projekte konzentriert werden.

 

Das Case Management soll dabei als zentrale Anlaufstelle fungieren – mit klarer Ausrichtung auf Erwerbsarbeit. Die Betreuung erfolgt wie bisher auf Zuweisung der Bezirksverwaltungsbehörden. Künftig wird eine engere Zusammenarbeit zwischen Bezirksverwaltungsbehörden, den Trägern des Case Management und dem AMS angestrebt, um Übergänge in Beschäftigung noch effizienter zu gestalten.

 

  1. Schärfung des gesetzlichen Rahmens: Klare Regeln und konsequente Sanktionen

Die Sozialhilfe soll in Zukunft noch zielgerichteter und konsequenter werden.

 

Zentral ist dabei gesetzliche Verankerung des Case Managements – verbunden mit der klaren Regelung, dass Pflichtverletzungen im Rahmen dieses Instruments sanktioniert werden. Damit wird sichergestellt, dass etwa verschuldete Terminversäumnisse oder mangelnder Mitwirkungswille bei Qualifizierungsmaßnahmen nicht folgenlos bleiben. Wer nicht bereit ist seinen Beitrag zu leisten, muss Konsequenzen zu spüren bekommen.

 

Prüfung der Weiterentwicklung der Sanktionsgründe in Bezug auf elterliche Verantwortung und Mitwirkungspflichten

Darüber hinaus prüft das Sozialressort, in welchen Bereichen das Sanktionssystem noch treffsicherer gestaltet werden kann, um den integrationspolitischen Zielen der Sozialhilfe mehr Nachdruck zu verleihen. Dabei geht es bspw. darum, Eltern, die Sozialhilfe beziehen, künftig stärker auf ihre Verantwortung bei der Erziehung ihrer Kinder hinzuweisen und allfällige Verstöße gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten zu sanktionieren.

 

Mit dieser Neuausrichtung setzt das Sozialressort ein deutliches Signal: Die Sozialhilfe in Oberösterreich wird nicht nur strenger kontrolliert, sondern auch aktiv gestaltet – mit dem Ziel, die Eigenständigkeit von Leistungsbezieher/innen nachhaltig zu stärken und eine nachhaltige soziale Stabilisierung zu erreichen.

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