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Land OÖ begrüßt Initiative zur Qualitätssicherung der 24-Stunden-Betreuung – fordert aber weitere Anpassungen bei der Förderung

Der oberösterreichische Sozial-Landesrat und zugleich Vorsitzender der Landessozialreferentenkonferenz Dr. Christian Dörfel begrüßt die Initiative von Sozialministerin Korinna Schumann, die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung voranzutreiben. Zugleich hält das Land an seinen bereits mehrfach formulierten Forderungen nach weiteren Anpassungen der Rahmenbedingungen fest.

„Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Pflege auch in Zukunft in guter Qualität sicherstellen – leistbar für den Einzelnen, finanzierbar für die öffentliche Hand. Die 24-Stunden-Betreuung ist für viele der Schlüssel dafür, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Diese Möglichkeit wollen wir attraktiver machen. Dazu braucht es praxisnahe Änderungen im Fördersystem – damit diese Form der Betreuung auf die Gegebenheiten unserer Zeit angepasst wird.“

– Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel

Land OÖ fördert 24-Stunden-Betreuung mit 14,3 Millionen Euro
Für das Jahr 2024 unterstützte das Land Oberösterreich im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung insgesamt 5.490 pflegebedürftige Personen mit einer Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Dafür wurden seitens des Landes 14,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – das entspricht einem Anteil von 40 Prozent, die übrigen 60 Prozent werden seitens des Bundes übernommen.


4-Punkte-Plan „24-Stunden-Betreuung“

Bereits im Mai hat die Landessozialreferentenkonferenz auf Antrag Oberösterreichs einen 4-Punkte-Plan für verbesserte Rahmenbedingungen bei der 24-Stunden-Betreuung präsentiert.


Konkret werden mit diesem 4-Punkte-Plan folgende Änderungen gefordert:

  • bundesweit einheitliche und verbindliche Qualitätskriterien für in Österreich tätige Vermittlungsagenturen
  • Anhebung der Förderung zur finanziellen Entlastung der Familien
  • Anhebung der Einkommensgrenze zur Inanspruchnahme der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung
  • Anpassung der Förderrichtlinie, um die Teilung einer 24-Stunden-Betreuung durch mehrere pflegebedürftigen Personen zu ermöglichen

 

Im Detail bedeutet das:
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die seit 2008 unveränderte Einkommensgrenze von 2.500 Euro netto. Angesichts von Inflation und Lohnentwicklungen verlieren immer mehr Familien ihren Anspruch auf Förderung – obwohl die Kosten für die Betreuung gleichgeblieben oder sogar gestiegen sind. Oberösterreich fordert daher eine zeitgemäße Anpassung dieser Grenze, um mehr pflegebedürftigen Personen Zugang zur Unterstützung zu ermöglichen.

Zudem braucht es mehr Flexibilität bei innovativen Wohn- und Betreuungsformen. Aktuell erlaubt die Förderrichtlinie nur ein Betreuungsverhältnis pro Meldeadresse. Die gemeinsame Betreuung mehrerer Personen – etwa in gemeinschaftlichen Wohnformen – ist derzeit nicht förderfähig. Hier braucht es eine Änderung der aktuell gültigen Förderrichtlinie an die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen.

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