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Obsorge ab Tag 1: Oberösterreich fordert Rechtssicherheit bei der Altersfeststellung und klare Zuständigkeiten

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stößt in Oberösterreich auf klare Ablehnung. Aus Sicht des Landes führt die vorgesehene Regelung, wonach die Länder ab dem ersten Tag die Obsorge übernehmen sollen, nicht nur zu einer Mehrbelastung, sondern bringt vor allem rechtliche und praktische Unklarheiten mit sich. Im Zentrum der Kritik stehen fehlende Rechtssicherheit bei der Altersfeststellung sowie das Risiko von Doppelzuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Oberösterreich fordert daher eine klare, bundesweit abgestimmte und rechtssichere Lösung.

„Der vorliegende Entwurf schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit. In erster Linie brauchen wir verlässliche und rechtssichere Verfahren bei der Altersfeststellung – auch um Missbrauch zu verhindern. Gleichzeitig müssen die Zuständigkeiten klar geregelt sein, damit kein Bürokratie-Monster entsteht. Doppelzuständigkeiten würden die Systeme zusätzlich belasten und zu Unsicherheiten führen. Hier braucht es eine klare, bundesweit abgestimmte Regelung statt neuer Unklarheiten“, so Asyl- und Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel.

Grundsätzlich bekennt sich Oberösterreich zu einer funktionierenden Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Zuständigkeiten, rechtssichere Verfahren und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern.

Der Zugang des Landes ist klar: Unterstützung muss dort erfolgen, wo sie notwendig ist – gleichzeitig braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, die in der Praxis auch funktionieren. Dazu gehört insbesondere eine eindeutige Klärung der Altersfeststellung sowie die Vermeidung paralleler Zuständigkeiten.

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