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Novelle des Niederlassungsgesetzes: Zentrale Forderungen Oberösterreichs umgesetzt – Jetzt klare Regeln beim Familiennachzug notwendig

Der Ministerrat hat vergangene Woche die nationale Umsetzung des EU-Asylpakts in den Nationalrat eingebracht. Der vorliegende Entwurf zur Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts enthält zentrale Forderungen Oberösterreichs und ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung einer konsequenten und geordneten Zuwanderungspolitik. Gleichzeitig besteht beim Familiennachzug auf EU-Ebene weiterhin Handlungsbedarf.

“Es ist ein wichtiges Signal, dass wesentliche Forderungen Oberösterreichs im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurden. Entscheidend ist vor allem, dass die Zuständigkeit beim Familiennachzug von Asylberechtigten – wie von den Ländern eingefordert – beim Bund bleibt”, betont Asyl- und Integrations-Landesrat Christian Dörfel.

Quotierung beim Familiennachzug wird ausdrücklich begrüßt

Dass künftig eine Quotierung beim Familiennachzug vorgesehen ist, wird in Oberösterreich ausdrücklich begrüßt. Klar ist aber auch: Für eine rechtssichere und transparente Umsetzung braucht es ein verbindliches Mitspracherecht der Länder bei der Festlegung und Ausgestaltung der Quote. Nur wenn Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind und die Länder entsprechend eingebunden werden, kann ein klarer, nachvollziehbarer und rechtssicherer Vollzug gewährleistet werden.

Änderungen auch auf europäischer Ebene gefordert

Deutliche Kritik kommt weiterhin zu den bestehenden europarechtlichen Regelungen beim Familiennachzug in den ersten drei Monaten nach Statuszuerkennung. Derzeit können in diesem Zeitraum Familienangehörige nachkommen, ohne dass Voraussetzungen wie gesicherter Lebensunterhalt, Wohnraum oder Krankenversicherung nachgewiesen werden müssen. Das führt dazu, dass Menschen unmittelbar in das Sozialsystem einwandern, ohne selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.

“Das ist weder gerecht noch nachhaltig. Wer in Österreich leben will, muss auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und für sich und seine Familie zu sorgen”, stellt Dörfel klar.

Oberösterreich fordert daher eine klare Nachschärfung der Regelungen auf europäischer Ebene. Familiennachzug soll künftig auch bei Asylberechtigten nur dann möglich sein, wenn der Antragsteller die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen eine geeignete Unterkunft, eine Krankenversicherung sowie ein ausreichendes Einkommen. Diese Prinzipien haben sich bereits bei der Rot-Weiß-Rot-Karte bewährt und müssen auch hier gelten.

Ziel bleibt eine Zuwanderung, die geordnet, gesteuert und für die Gesellschaft tragbar ist. Oberösterreich wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass bestehende Lücken geschlossen und klare, faire Regeln umgesetzt werden.

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