Datenschutz darf nicht zu Täterschutz führen – Exekutive bekommt nun Ermittlungsbefugnisse auf Höhe der Zeit
„Radikalisierung passiert nicht mehr nur in Hinterhöfen, sondern auch auf dem Smartphone. Daher benötigt die Polizei zeitgemäße Befugnisse, um bei schwerer Kriminalität oder Bedrohungen des Rechtsstaats handeln zu können“, begrüßt Landesrat Christian Dörfel die nun im Parlament beschlossene Einführung einer Messenger-Überwachung für die Polizei mit Anfang 2027.
Die Regierungsparteien haben sich auf eine verfassungskonforme Lösung geeinigt, um bei schwerer Kriminalität und nach richterlicher Genehmigung Zugriff auf einzelne Kommunikationskanäle auf Handys zu haben. „Politischer und religiöser Extremismus muss auf allen Kanälen bekämpft werden. Die Polizei bekommt damit Waffengleichheit im digitalen Raum, und das unter sehr strengen Voraussetzungen“, so der Landesrat.
Die Möglichkeit der Messenger-Überwachung sowie Nachrichten auszulesen soll auf Fälle beschränkt werden, die auf terroristische oder verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Zudem dürfen maximal 30 Personen pro Jahr überwacht werden. Es gibt strenge Informations- und Berichtspflichten. „Damit trägt diese Maßnahme auch den vorangegangenen kritischen Stimmen Rechnung. Datenschutz ist ein hohes Gut, er darf aber nicht zum Täterschutz werden“, so Dörfel.
Deradikalisierung und Extremismus-Prävention sind auch Teil der Angebote in Oberösterreich
Als Antwort auf Radikalisierung im Netz bietet auch das Land Oberösterreich niederschwellige Programme an. So hat der Familienbund OÖ mit dem Programm „Digital Streetwork“ begonnen, junge Menschen in sozialen Netzwerken anzusprechen, die sich als anfällig für Radikalisierungs-Tendenzen erweisen. Auch mit dem Verein Neustart arbeitet das Integrationsressort intensiv zusammen, beispielsweise im Bereich der Gewaltprävention und Deradikalisierung.