Aktuelles.

Ergebnisse der Konferenz der Landes-Sozialreferenten

Gemeinsam gestalten. Schwerpunkte setzen.

Ergebnisse der Konferenz der Landessozialreferent/innen in Hagenberg:

 

„Als wirtschaftlich starkes Bundesland haben wir eine besondere soziale Verantwortung. Wir nehmen diese Verantwortung wahr.

  • Mit unserer gesamthaften Pflegestrategie 2040 haben wir einen klaren Plan entwickelt, um auch künftig eine gute Pflege sicherzustellen – wohnortnah, bedarfsgerecht, leistbar für den Einzelnen und gleichzeitig finanzierbar für die öffentliche Hand.
  • Mit dem OÖ Plan zum Ausbau von Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung sowie unseren Schwerpunkten in den Bereichen Arbeit und Inklusion entwickeln wir das inklusive Oberösterreich konsequent weiter.
  • Und bei Sozialhilfe sorgen wir dafür, dass Unterstützung gezielt dort ankommt, wo sie wirklich gebraucht wird – nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe”.

Wir machen unsere Hausaufgaben auf Landesebene. In vielen Bereichen sind wir jedoch darauf angewiesen, dass auch auf Bundesebene die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit den zusätzlichen 100 Millionen Euro für die mobilen Dienste wurde der oberösterreichische Zugang gestärkt – ein erster, wesentlicher Schritt ist damit getan. Nun geht es darum, diesen Weg konsequent fortzusetzen. Mit unseren Anträgen bei der Landessozialreferentenkonferenz haben wir die Weichen gestellt, um das soziale Netz zielgerichtet und treffsicher weiterzuentwickeln und das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken.“

Soziallandesrat des Landes Oberösterreich Dr. Christian Dörfel

 

„In der Pflege stehen wir derzeit vor zwei klaren limitierenden Faktoren: Geld und Personal. Für die finanzielle Absicherung braucht es entsprechende Rahmenbedingungen auf Bundesebene, damit die Länder die notwendigen Angebote auch langfristig finanzieren können. Gleichzeitig brauchen wir motivierte Pflegekräfte, die ihren Beruf gerne ausüben und ihr Können bestmöglich einsetzen können. Genau deshalb haben wir einen 3-Länder-Antrag eingebracht, mit dem wir eine Weiterentwicklung der Berufsbilder in der Gesundheits- und Krankenpflege fordern. Die jüngsten Novellen des GuKG haben vor allem den Krankenhausbereich gestärkt – die Herausforderungen der Langzeitpflege wurden jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt. Unser Ziel ist es daher, Pflegekräften in der Langzeitpflege mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung zu übertragen, um die Versorgung der Menschen nachhaltig sicherzustellen und den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen.“

– Soziallandesrat des Landes Salzburg Mag. Dr. Wolfgang Fürweger, MSc

 

In der Inklusionspolitik ist der Ausgleichstaxfonds das zentrale Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Leider wurde dieser Fonds durch Beschlüsse der vorherigen Sozialminister stark dezimiert. Die Forderung der Länder ist daher klar: Die langfristige und nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds muss sichergestellt sein.
Mit den heutigen Beschlüssen bekräftigen wir auch unsere Forderungen, die Finanzierung der Pflege langfristig zu sichern und die Ausbildung weiter zu entwickeln. Hervorzuheben dabei ist die Entbürokratisierung und Verwaltungserleichterung. Besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Frau Bundesministerin Schumann, dass nun 100 Millionen zusätzlich für mobile Dienste zur Verfügung stehen.
Wichtig für die konsequente Weiterentwicklung der Sozialhilfe ist einerseits, dass wir Menschen rasch dazu bringen, wieder selbst für sich sorgen zu können: Mit zielgerichteter Unterstützung in der Integration, beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt und mit aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie sie Wien etwa mit den Jugendcolleges leistet. Andererseits ist die Kinderzukunftssicherung, wie im Bundesregierungsprogramm beschlossen, eine Möglichkeit, abgestimmt mit den Ländern Kinderarmut effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.“

– Sozialstadtrat der Stadt Wien Peter Hacker

 

Länderübergreifender Schulterschluss mit klarem Appell an Bund

Im Rahmen der Konferenz der Sozialreferent/innen der Länder mit oberösterreichischem Vorsitz in Hagenberg, die am heutigen Freitag, den 29. Mai in Hagenberg stattfand, gab es in wesentlichen sozialpolitischen Fragen länderübergreifend große Übereinstimmungen. Einigkeit bestand auch darin, dass seitens des Bundes dringend Anpassungen der Rahmenbedingungen notwendig ist – sowohl im Bereich der Betreuung und Pflege als auch in der Sozialhilfe.

Den hohen Stellenwert dieser Themenbereiche unterstreicht auch die Tatsache, dass die politischen Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer persönlich an der Konferenz teilnahmen. Zudem war Sozialministerin Korinna Schumann vor Ort und informierte unter anderem über den aktuellen Stand zahlreicher Projekte auf Bundesebene.

Insgesamt wurden von den anwesenden Referentinnen und Referenten 33 Beschlüsse einstimmig gefasst.

 

Pflege und Betreuung: Länder treiben Reformen voran

Die Bundesländer stehen im Bereich  der Pflege und Betreuung vor ähnlichen Herausforderungen: Die Gesellschaft wird älter, der Bedarf an Betreuung steigt, Familienstrukturen ändern sich, öffentliche Haushalte geraten zunehmend unter Druck. Im Rahmen der Landessozialreferentenkonferenz haben die Länder daher einen gemeinsamen Zugang bekräftigt: Unterstützung für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf sowie deren Angehörigen soll auch künftig sichergestellt werden – treffsicher und nachhaltig finanzierbar.

 Die Länder und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt, um Betreuung und Pflege weiterzuentwickeln. Beispiele dafür reichen von Ausbildungsinitiativen und Fachkräftestrategien über neue Wohn- und Betreuungsformen bis hin zur stärkeren Unterstützung pflegender Angehöriger.

Ziel ist es, Betreuung und Pflege auch künftig bedarfsgerecht, leistbar für die Menschen und finanzierbar für die öffentliche Hand sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem neue Betreuungsmodelle, die Stärkung mobiler Angebote, Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung sowie eine langfristige Bedarfsplanung.

Die Länder sind sich gleichzeitig einig, dass zentrale Herausforderungen nur auf Bundesebene gelöst werden können.

 Mit zahlreichen, länderübergreifenden Forderungen wurde daher an die zuständigen Ministerien auf Bundesebene appelliert.

 

Gemeinsame Forderungen der Länder im Bereich Pflege und Betreuung

  • Kompetenzen für Pflegefachassistenz erweitern

Pflegeassistenzberufe sollen jene Tätigkeiten ausüben dürfen, für die sie ausgebildet wurden. Damit sollen Fachkräfte effizienter eingesetzt und die Versorgung verbessert werden.

  • Ausbildungen modernisieren

Die Länder fordern moderne Ausbildungsinhalte mit stärkerem Fokus auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Demenz, Palliative Care sowie flexiblere und praxisnahe Ausbildungsformen im Sozial- und Gesundheitsbereich.

  • Langfristige Absicherung der Pflegefinanzierung

Die Länder fordern eine langfristige Absicherung des Pflegefonds über 2028 hinaus, eine realistische Valorisierung der Mittel sowie Anpassungen beim Pflegeregress-Ersatz.

  • Pflegegeld absichern und Begutachtung weiterentwickeln

Beim Pflegegeld fordern die Länder Anpassungen der Einstufungskriterien und die Begutachtungspraxis im Sinne der Betroffenen zu verbessern und die Einbeziehung von Vertrauenspersonen gesetzlich abzusichern

  • Verbesserte Rahmenbedingungen bei 24-Stunden-Betreuung

Gefordert werden die Qualitätssicherung der Agenturen und die Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne der Betroffenen und deren Familien

 

Inklusion und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Länder bekennen sich klar zu einer stärkeren beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, mehr Menschen den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und gleichzeitig notwendige soziale Absicherungen sicherzustellen.

 

Zentrale Forderungen der Länder im Bereich der Inklusion

  • Mehr Sicherheit beim Wechsel auf den Arbeitsmarkt

Die Länder fordern eine verbindliche Übereinkunft (beispielsweise in Form einer Ruhensbestimmung), damit Menschen mit Behinderungen beim Wechsel aus geschützten Beschäftigungsformen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt keine dauerhaften Nachteile bei Transfer- oder Pensionsleistungen befürchten müssen. Damit soll die Hemmschwelle gesenkt werden, den Schritt in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu wagen. Ihnen soll die Sicherheit gegeben werden, dass sie auch wieder den Schritt zurück gehen können.

  • Persönliche Assistenz langfristig absichern

Die Länder unterstreichen die zentrale Bedeutung der Persönlichen Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Gefordert wird daher eine dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an der Persönlichen Assistenz – auch im Privatbereich – über das Jahr 2026 hinaus. Auch bisher nicht bundesseitig unterstützte Modelle der persönlichen Assistenz – wie etwa das Auftraggeber-Modell in Oberösterreich – sollen von der finanziellen Beteiligung des Bundes in Zukunft profitieren.

  • Absicherung des Ausgleichstaxfonds

Die Länder fordern die langfristige und nachhaltige Sicherstellung der Finanzierung des Ausgleichstaxfonds als zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

 

Gemeinsamer Zugang der Länder auch im Bereich der Sozialhilfe

Auch im Bereich der Sozialhilfe und Integration besteht unter den Ländern in wesentlichen Fragen Einigkeit. Sozialleistungen sollen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, gleichzeitig aber Fehlanreize vermeiden und Integration, Eigenverantwortung sowie den Einstieg bzw. Rückkehr in den Arbeitsmarkt stärken.

Neuerlich wurde bekräftigt, dass bei der Reform der Sozialhilfe sowie beim angekündigten Integrationsprogramm des Bundes eine enge Abstimmung mit den Ländern nötig ist. Die Länder tragen einen wesentlichen Teil der finanziellen und organisatorischen Verantwortung im Vollzug und fordern daher praktikable und finanzierbare Lösungen.

 

Zentrale Anträge im Bereich der Sozialhilfe

  • Länderkompetenzen bei Sozialhilfe-Reform absichern

Die Länder sprechen sich bei der geplanten Sozialhilfe-Reform für klare Zuständigkeiten, Planungssicherheit und den Erhalt des Gestaltungsspielraums der Länder aus. Insbesondere eine bessere Verschränkung der Datenbanken soll mitberücksichtigt werden. Zudem sollen zusätzliche finanzielle Belastungen für Länder und Gemeinden vermieden werden. Ziel ist eine raschere Arbeitsmarktintegration und die Vermeidung langfristiger Abhängigkeit von Sozialleistungen.

  • Kindergrundsicherung abgestimmt weiterentwickeln

Die Länder unterstützen das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancen für Kinder zu verbessern. Gleichzeitig fordern sie eine transparente Abstimmung mit Bund, Ländern und Gemeinden sowie eine evidenzbasierte Ausgestaltung der geplanten Kindergrundsicherung auf Basis nachvollziehbarer Daten und Studien.

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