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Foto: Horst Einöder
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Land OÖ unterstützt häusliche Pflege mit 14 Millionen Euro für die 24-Stunden-Betreuung – Nachbesserungen auf Bundesebene gefordert

Für das Jahr 2024 unterstützte das Land Oberösterreich im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung insgesamt 5.490 pflegebedürftige Personen mit einer Förderung der 24-Stunden-Betreuung. Dafür stellt das Land 14,3 Millionen Euro zur Verfügung – das entspricht einem Anteil von 40 Prozent, die übrigen 60 Prozent werden seitens des Bundes übernommen.

 „Die 24-Stunden-Betreuung ist für viele der Schlüssel dafür, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Diese Möglichkeit wollen wir weiterhin bestmöglich absichern. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen braucht es gleichzeitig aber auch praxisnahe Änderungen im Fördersystem – damit diese Form der Betreuung auf die Gegebenheiten unserer Zeit angepasst wird.“

– Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel

Angesichts steigender Pflegebedarfe und veränderter Rahmenbedingungen sieht das Land Oberösterreich Reformbedarf bei der 24-Stunden-Betreuung auf Bundesebene.  Daher hat Oberösterreich bei der Landessozialreferentenkonferenz Anfang Mai einen entsprechenden Antrag eingebracht, welcher einstimmig beschlossen wurde. Nun beschäftigt sich die Pflege-Entwicklungs-Kommission (ehemals Bund-Länder-Zielsteuerungskommission) mit der Überarbeitung der Rahmenbedingungen.

Folgende Punkte gilt es zu adaptieren:

  • Anhebung der Einkommensgrenze zur Inanspruchnahme der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung
  • Anpassung der Förderrichtlinie, um die Teilung einer 24-Stunden-Betreuung durch mehrere pflegebedürftige Personen zu ermöglichen

Im Detail bedeutet das:

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die starre Einkommensgrenze von 2.500 Euro netto, die seit dem Jahr 2008 nicht angepasst wurde. Durch die Inflation und Lohnentwicklungen verlieren immer mehr Familien ihren Anspruch auf die Förderung – obwohl die Betreuungskosten gleichgeblieben oder sogar gestiegen sind. Das Land Oberösterreich fordert daher eine zeitgemäße Anhebung dieser Einkommensgrenze, um die Inanspruchnahme der Förderung zur 24-Stunden-Betreuung für mehr Menschen zu ermöglichen.

Darüber hinaus fordert Oberösterreich mehr Flexibilität bei der Umsetzung neuer Betreuungsformen. Aktuell erlaubt die Förderrichtlinie ausschließlich ein Betreuungsverhältnis pro Meldeadresse. Das Teilen einer Betreuungskraft durch mehrere pflegebedürftige Personen – etwa in innovativen Wohnprojekten – ist nicht förderfähig, obwohl es gesetzlich zulässig wäre. Oberösterreich fordert daher eine Ausweitung der Förderbestimmungen, um zukunftsweisende Wohn- und Betreuungsmodelle ermöglichen zu können.

Im Alter gut betreut – heute und in Zukunft

Unser Ziel ist es, dass die Menschen in Oberösterreich im Alter gut betreut und versorgt werden – heute und in Zukunft. Das ist auch für die Angehörigen und die Familien eine zentrale Frage.“ Mit der Strategie Pflege 2040 arbeitet das Sozialressort in drei entscheidenden Bereichen: Die Fachkräftestrategie Pflege sorgt für mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und eine Aufwertung des Berufs. In der neuen Pflege- und Betreuungsmanagement GmbH werden die Sozialhilfeverbände entlastet und die Ressourcen für die Personalgewinnung gebündelt. Mit der Betreuungsarchitektur 2040 werden neue Modelle zusätzlich zu den stationären und mobilen Formen entwickelt. „Unser Anspruch ist: soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft – eine Pflege in guter Qualität, die für den Einzelnen leistbar und für die öffentliche Hand finanzierbar bleibt.“, so Dörfel abschließend.

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