OÖ Hausordnung, Sachleistungskarte und verpflichtende Kurse erhalten gesetzliche Grundlage – Beschlussfassung für Dezember geplant
Am morgigen Donnerstag, 1. Oktober, wird das neue Oö. Grundversorgungsgesetz im Landtag eingebracht. Der neue EU-Asylpakt und der harte Kurs in Oberösterreich haben die Anforderungen an die Grundversorgung verändert. Das neue Landesgesetz setzt die EU-Aufnahmerichtlinie um und bringt die rechtlichen Grundlagen auf Höhe der Zeit. Die Beschlussfassung im Landtag ist für Dezember geplant; spätestens Anfang Februar soll das Gesetz in Kraft treten.
„Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen. Wir geben mit Grundregel- und Orientierungskursen eine klare Linie vor, erwarten die Einhaltung unserer Regeln und verlangen aktive Mitwirkung. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir dafür eine verlässliche Grundlage.“
– Asyl-Landesrat Dr. Christian Dörfel
Bewährte Maßnahmen wie OÖ Hausordnung und Sachleistungskarte werden gesetzlich verankert
Bewährte Maßnahmen werden gesetzlich verankert. Zugleich werden Mitwirkungspflichten und Konsequenzen bei Regelverstößen ausgeweitet.
Personen in der Grundversorgung müssen die OÖ Hausordnung künftig zur Kenntnis nehmen, unterschreiben und einhalten. Sie legt die Regeln und Erwartungen für das Zusammenleben verbindlich fest. Auch die bereits landesweit eingeführte Sachleistungskarte wird im Gesetz verankert. Oberösterreich hat die Ausrollung im November des Vorjahres abgeschlossen. Derzeit erhalten alle Asylwerber sowie Ukraine-Vertriebene in der Grundversorgung ihre Leistungen über die Karte. Sie ermöglicht eine treffsichere Abwicklung und verhindert den Missbrauch von Sozialleistungen.
Klarheit und Orientierung ab Tag 1
Das Gesetz verankert auch verpflichtende erste Integrationsmaßnahmen. Dazu zählen Grundregel- und Orientierungskurse, Gewaltpräventionsmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Deutschkurse für Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit. So wird die Zeit während des Asylverfahrens genutzt: Am Beginn stehen die Regeln des Zusammenlebens, bei hoher Bleibeperspektive folgen Spracherwerb und die schrittweise Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt.
Zugleich wird die Grundversorgung stärker mit Eigenverantwortung verbunden. Für arbeitsfähige Personen werden unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren verpflichtend. Wer arbeiten darf, soll sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch um Arbeit bemühen.
„Unser Zugang ist Hilfe zur Selbsthilfe. Wer Unterstützung erhält, muss seine Möglichkeiten nutzen und eine Gegenleistung erbringen“, so Dörfel.
Wer verpflichtende Maßnahmen verweigert oder Regeln missachtet, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Dafür werden die bestehenden Möglichkeiten zur Kürzung von Leistungen und zur Entlassung aus der Grundversorgung ausgeweitet.
