Nach dem oberösterreichischen Vorsitz der Flüchtlingsreferentenkonferenz im vergangenen Jahr schreitet die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) weiter voran. Bereits im Juni und Dezember 2025 wurde unter Vorsitz Oberösterreichs eine gemeinsame Grundlage der Länder für die Umsetzung des EU-Asylpakts beschlossen. Diese bildete auch bei der heutigen Flüchtlingsreferentenkonferenz unter steirischem Vorsitz in Graz die wesentliche Arbeitsgrundlage. Zahlreiche Punkte der damaligen gemeinsamen Position wurden inzwischen vom Bund aufgegriffen. In einzelnen Bereichen besteht jedoch weiterhin Abstimmungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund hat Oberösterreich bei der heutigen Konferenz mehrere Anträge eingebracht. Im Mittelpunkt stehen eine konsequente Umsetzung des neuen europäischen Asylsystems, weitere Änderungen beim Familiennachzug, wirksame Abschiebungen, die Bekämpfung von Sozialmissbrauch sowie ein klar geregelter Umgang mit straffälligen und gewalttätigen Asylwerbern in der Grundversorgung.
„Ein konsequenter Asylkurs und ein strenger Vollzug sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integrationspolitik. Wir müssen selbst bestimmen, wer zu uns kommt, wer bleiben darf und wer wieder gehen muss – nur so gelingt Akzeptanz für Zuwanderung von Fachkräften, die wir in der Wirtschaft und im Sozialbereich in Zukunft brauchen werden. Gleichzeitig braucht es klare Regeln und Konsequenz gegenüber jenen, die unsere Systeme missbrauchen oder sich nicht an unsere Gesetze halten. Gerade bei Abschiebungen, Sozialmissbrauch und straffälligen Asylwerbern braucht es einen strengen Kurs statt ideologischer Debatten.“
– Asyl-Landesrat Dr. Christian Dörfel
Funktionierende Abschiebungen und konsequente Umsetzung des EU-Asylpakts
Mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem wurden auf europäischer Ebene die Voraussetzungen geschaffen, illegale Migration wirksamer zu Bekämpfung.
Ein zentrales Element ist dabei eine funktionierende Abschiebepolitik. Ohne wirksame Abschiebungen von Personen ohne Schutzstatus kann das neue europäische Asylsystem seine Wirkung nicht entfalten. In diesem Zusammenhang begrüßt Oberösterreich die am Mittwoch getroffene Einigung des EU-Parlaments über die Return-Hubs in Drittstaaten für funktionierende Rückführen.
Für Oberösterreich braucht es:
- rasche und effiziente Grenzverfahren,
- verbindliche Rückführungsabkommen mit sicheren Drittstaaten,
- eine intensivere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten sowie
- eine klare Priorisierung des Themas auf Bundes- und EU-Ebene.
Familiennachzug: Drei-Monats-Regelung auf europäischer Ebene ändern
Eine weitere Forderung Oberösterreichs beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen des Familiennachzugs. Das vom Bund beschlossene Aussetzen der Entscheidungsfristen beim Familiennachzug war ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung der Systeme. Aus Sicht Oberösterreichs muss diesem nun der logische nächste Schritt folgen.
Konkret fordert Oberösterreich eine Änderung der europäischen Familienzusammenführungsrichtlinie. Derzeit können Familienangehörige innerhalb von drei Monaten nach rechtskräftiger Zuerkennung des Asylstatus nachziehen, ohne dass der Zusammenführende seine Selbsterhaltungsfähigkeit nachweisen muss.
Daher wird Innenminister Gerhard Karner aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für folgende Punkte einzusetzen:
- die Ausnahmeregelung für die ersten drei Monate in der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie zu streichen
- den Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit auch innerhalb dieses Zeitraums verpflichtend vorzusehen, um einen Zuzug in das Sozialsystem zu vermeiden.
Sozialmissbrauch konsequent bekämpfen
Mit einem weiteren Antrag unterstützt Oberösterreich die Schwerpunktoffensive des Innenministeriums gegen Sozialleistungsmissbrauch. Die bestehende Taskforce des Bundesministeriums für Inneres soll langfristig personell abgesichert und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter intensiviert werden. Ziel ist es, Kontrollen in der Grundversorgung effizienter durchzuführen, Missbrauch rascher aufzudecken und konsequent zu verfolgen.
Darüber hinaus spricht sich Oberösterreich für Verwaltungsvereinfachungen und bundesweit einheitliche Standards bei Kontrollen aus.
Eigene Quartiere für straffällige Asylwerber
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Umgang mit straffälligen oder gewalttätigen Asylwerbern in der Grundversorgung. Immer wieder stoßen bestehende Quartiere an ihre Grenzen, wenn einzelne Personen durch Gewalt oder strafbares Verhalten den geordneten Betrieb und den sozialen Frieden gefährden. Aus Sicht Oberösterreichs braucht es daher gemeinsam mit dem Bund eine dauerhafte und rechtssichere Lösung.
Gefordert werden:
- eigene, vom Bund geführte Einrichtungen für straffällige oder gewalttätige Asylwerber,
- klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern,
- erhöhte Sicherheitsstandards sowie
- eine enge Verknüpfung dieser Einrichtungen mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und Abschiebungen.
Klare Trennung zwischen Asyl und qualifizierter Zuwanderung
Für Oberösterreich ist klar: Das Asylsystem dient dem Schutz von Menschen, die vor Verfolgung fliehen – es darf jedoch nicht mit der qualifizierten Zuwanderung von Fachkräften vermischt werden. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird Oberösterreich in den kommenden Jahren auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sein, insbesondere in der Wirtschaft sowie im Gesundheits- und Sozialbereich.
Vor diesem Hintergrund spricht sich Oberösterreich klar gegen eine Lehre für Asylwerber ohne Bleibewahrscheinlichkeit aus. Ausbildungsangebote sollen dort eingesetzt werden, wo sie dem heimischen Arbeitsmarkt langfristig zugutekommen. Bei Personen ohne realistische Bleibeperspektive würde in eine Ausbildung investiert, ohne dass die erworbenen Qualifikationen dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
