„Wir müssen die ungeregelte Migration stoppen, um wieder Akzeptanz für legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Es braucht auf allen Ebenen – Land, Bund und EU – klare Regeln im Asylsystem. Immer mehr Länder, darunter jetzt auch Deutschland, schwenken auf einen konsequenten Kurs um, daher müssen wir dieses Zeitfenster nutzen.
Oberösterreich nutzt den Vorsitz der Konferenz der Flüchtlingsreferenten, um Impulse für die Weiterentwicklung und Verschärfung des Asyl- und Migrationssystems zu setzen.“ – Integrationslandesrat des Landes Oberösterreich Christian Dörfel
„Ein Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn seine Regeln auch durchgesetzt werden. Wer ohne Berechtigung in unser Land kommt, hat kein Aufenthaltsrecht und muss unser Land wieder verlassen. Illegale Migration darf nicht geduldet, sondern muss konsequent gestoppt werden – durch klare Grundsätze, strikte Gesetze und entschlossene Umsetzung. Die Bundesländer sind im Kontext der Migration lediglich die Verwalter, daher haben wir im Zuge der Konferenz Anträge eingebracht, die aus unserer Sicht hier eine Entlastung bringen würden.“ – Integrationslandesrat des Landes Steiermark Hannes Amesbauer
Am 4. Juni fand unter dem Vorsitz Oberösterreichs die Konferenz der Flüchtlingsreferent/innen der Länder in Bad Ischl statt. Neben der Steiermark, die den Vorsitz im nächsten halben Jahr übernehmen wird, nahmen auch die politischen Vertreter/innen der Länder Niederösterreich, Wien, Kärnten, Burgenland und Tirol teil. Auch Innenminister Gerhard Karner nahm an der Konferenz teil und berichtete unter anderem über aktuelle Entwicklungen im Asylbereich, darunter den EU-Asylpakt GEAS.
Insgesamt 11 Anträge wurden von den anwesenden Referent/innen einstimmig beschlossen.
Oberösterreich setzte als aktuelles Vorsitzland u.a. Initiativen im Bereich Stopp des Familiennachzugs, Umsetzung des EU-Asylpakets GEAS und Bleibeperspektiven für Ukraine-Vertriebene.
- Familiennachzug ins Sozialsystem langfristig einschränken: Die neue Bundesregierung hat einen Stopp des Familiennachzugs bis längstens Ende September 2026 auf den Weg gebracht, entsprechende Anträge werden bis zu diesem Zeitpunkt gehemmt. Oberösterreich sieht bei diesem Thema eine langfristige Lösung in der Streichung einer aktuell geltenden Dreimonatsfrist: Derzeit können Asylberechtigte binnen drei Monaten ihre Familie nachholen, ohne nachzuweisen, dass sie sich selbst erhalten. Die Streichung dieser Frist würde voraussetzen, dass der Nachholen der Familie an die Selbsterhaltungsfähigkeit gekoppelt ist. Der Nachzug ins Sozialsystem wäre damit gestoppt.
OÖ hat den Innenminister im Rahmen der Konferenz ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der entsprechenden unionsrechtlichen Bestimmung (Familienzusammenführungsrichtlinie) einzusetzen, sodass der Familiennachzug ins Sozialsystem auch über 2026 unterbunden wird.
- Rasche Umsetzung des EU-Asylpakets GEAS: Der neue EU-Asylpakt wurde nach langem Ringen auf europäischer Ebene verabschiedet, jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, die Regelungen rasch umzusetzen. Es geht um schnellere Verfahren an den Außengrenzen und effizientere Rückführungsmöglichkeiten.
Auch Oberösterreich wird das Grundversorgungsgesetz mit Ende des Jahres entsprechend anpassen. Der Innenminister wurde im Rahmen der Flüchtlingsreferenten-Konferenz beauftragt, die Bundesländer bei der Umsetzung einzubinden und zu informieren, welche konkreten Umsetzungsschritte geplant sind, insbesondere welche Auswirkungen GEAS auf das nationale Asylsystem haben wird.
- Neuausrichtung der Rückkehrberatung & Verkürzung der Dauer für das Asylverfahren: Die Rückkehrberatung stellt ein zentrales Instrument im österreichischen Asyl- und Fremdenwesen dar und wird derzeit von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU GmbH) durchgeführt. Sie ist grundsätzlich in allen Phasen des Verfahrens zugänglich, wird jedoch verpflichtend erst nach einer rechtskräftigen Ausreiseverpflichtung in Anspruch genommen.
Auf Initiative Oberösterreichs wurde von den Referent/innen angesichts der Herausforderungen in der Rückkehrpraxis beschlossen, die bestehende Rückkehrberatung einer strukturellen Neuausrichtung zu unterziehen. Die Beratung soll wirkungsorientierter soll wirkungsorientierter, zielgruppenspezifischer und frühzeitiger zu gestalten. Die Rückkehrberatung soll insbesondere unnötige Verfahrensverzögerungen vermeiden. Auch die Umsetzung einer effizienteren und zugleich fairen Verfahrensgestaltung bei den Asylverfahren wurde von den Ländern beschlossen. Das umfasst auch die Bewertung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten.
- Klarheit schaffen für Ukraine-Vertriebene über 2026 hinaus: Ein Ende des Krieges gegen die Ukraine ist derzeit trotz Friedensformaten nicht in Sicht. Viele hier ansässige Ukraine-Vertriebene geben zudem an, langfristig ihre Zukunft in Europa zu sehen. Oberösterreich war bei der Arbeitsmarktintegration von Ukrainern sehr erfolgreich, 2 von 3 Ukrainern leben selbständig ohne Grundversorgung zu beziehen.
Der Vertriebenenstatus, also der Aufenthaltstitel für Ukrainer, gilt derzeit allerdings nur bis 4. März 2026. Darüber hinaus ist die Perspektive für Ukraine-Vertriebene unklar. Oberösterreich setzte sich im Rahmen der Konferenz dafür ein, eine langfristige Aufenthaltsperspektive für Ukraine-Vertrieben zu schaffen, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und die Abhängigkeit vom Sozialsystem zu reduzieren.
Steiermark: Konsequente Schritte in der Asyl- und Vertriebenenpolitik notwendig
Im Rahmen der heurigen Landesflüchtlingsreferentenkonferenz brachte die Steiermark als künftiges Vorsitzland sechs Anträgen ein. Besonders im Fokus stand dabei der Umgang mit ukrainischen Vertriebenen.
· Finanzielle Entlastung durch Aufhebung des Vertriebenenstatus:
„Rund 80 Prozent der mehr als 7.300 Personen in der steirischen Grundversorgung haben den Vertriebenenstatus. In Zeiten notwendiger Budgetkonsolidierung braucht es hier dringend eine massive Entlastung. Wir sprechen hier insgesamt von rund 90 Millionen Euro im Jahr, welche die Steiermark aufbringen muss, davon rund 50 Millionen Euro alleine für Ukrainer. Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Bundesregierung ernsthaft mit der Frage auseinandersetzt, wie diese Politik angesichts der Einsparungen für die heimische Bevölkerung noch vermittelbar ist.“
Auf Basis dieser klaren Faktenlage brachte die Steiermark bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz mehrere konkrete Forderungen ein:
- Aufhebung des Vertriebenenstatus für ukrainische Staatsbürger: Angesichts der bestehenden innerstaatlichen Fluchtalternativen in der Ukraine fordert die Steiermark die umgehende Beendigung des Sonderstatus. Ziel ist es, die Grundversorgung der Länder spürbar zu entlasten und den dauerhaften Verbleib im sozialen Sicherungssystem zu unterbinden. Diese Initiative der Steiermark wurde aufgrund des Vorbehalts der Länder Oberösterreich, Tirol, Burgenland und Kärnten, die hier einen anderen Standpunkt vertreten, nicht beschlossen.
- Einführung einer bundesweiten Arbeitsbemühungspflicht für Vertriebene: Solange der Vertriebenenstatus noch gilt, sollen arbeitsfähige Personen durch eine Bemühungspflicht zur Arbeitsaufnahme vermehrt in den Arbeitsmarkt und in ein Beschäftigungsverhältnis gebracht werden.
- Zuständigkeitsverlagerung hin zur BBU: Derzeit fungieren die Bundesländer als erste Anlaufstelle für Vertriebene – eine Struktur, die zu ungleichen Lasten führt. Die Steiermark fordert daher, dass analog zur Praxis im Asylbereich künftig die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) auch im Bereich der Vertriebenen hauptverantwortlich für die Erstaufnahme und Koordinierung tätig wird.
- Verstärkte fremdenpolizeiliche Überprüfung von Vertriebenen: Ein weiteres Problem ortet die Steiermark bei der steigenden Zahl großfamiliärer Roma-Gruppen, die sich im Zuge der Vertriebenenaufnahme registrieren lassen. Es mehren sich Hinweise auf organisierte Transporte zu Registrierungsstellen und Quartieren, wobei oftmals keine gültigen Reisedokumente vorliegen. Gefordert werden daher verstärkte, fremdenpolizeiliche Kontrollen, um Missbrauch und manipulative Zuwanderungsströme zu verhindern.
- Grundlagen für Zurückweisungen und effektiver Grenzschutz gefordert: Im Sinne eines funktionierenden Grenzschutzes regt die Steiermark die Verankerung von Zurückweisungen an Österreichs Grenzen an. Nachdem Deutschland bereits entsprechende Maßnahmen angekündigt hat, gilt es auch für Österreich rasch zu handeln, um zusätzliche Belastungen für das nationale Asylsystem zu verhindern. „Die Länder können lediglich die Auswirkungen der illegalen Migration verwalten. Die wirksame Verhinderung liegt in der Verantwortung des Bundes sowie der EU und erfordert einen entschlossenen Grenzschutz“, unterstreicht Landesrat Hannes Amesbauer abschließend.
Die Flüchtlingsreferent/innen haben zur Initiative der Steiermark beschlossen, dass der Innenminister beauftragt wird, eine entsprechende unionsrechtskonforme Regelung – die auch im Einklang mit der derzeitigen Zurückweisungspraxis in Deutschland ist – zu prüfen.