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Landesweite Ausrollung des „kleinen 1×1 des Zusammenlebens“: Umsetzung der OÖ Hausordnung

„Oberösterreich ist ein starkes, vielfältiges Land. Was uns zusammenhält, sind gemeinsame Werte und klare Spielregeln. Die OÖ Hausordnung bringt genau das auf den Punkt: Sie sagt verständlich, was uns wichtig ist und was wir voneinander erwarten. Integration heißt für mich nicht Beliebigkeit, sondern Zugehörigkeit auf Basis von Respekt, Verantwortung und Leistung. Mit der landesweiten Umsetzung sorgen wir dafür, dass diese Werte nicht nur formuliert, sondern im Alltag gelebt werden.“

– Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

 Die OÖ Hausordnung ist das Wertefundament für ein starkes Oberösterreich, für die Zukunft unserer Heimat. Sie zeigt, wie wir zusammenleben wollen, und soll das Miteinander in unserem Land fördern. Daher darf sie kein Papiertiger sein, sondern soll in den Köpfen und Herzen der Menschen verankert werden.  Mit unserer Hausordnung rufen wir in Erinnerung, was Oberösterreich ausmacht, und geben den Zugewanderten Orientierung, was wir von ihnen erwarten. Damit haben wir eine fachliche Grundlage für neue Regelwerke und den Vollzug bestehender Vorschriften des Landes und der Gemeinden geschaffen. Sie ermöglicht auch die wichtige Unterscheidung zwischen Leistungsträgern, die zum Wohlstand beitragen, und Integrationsverweigerern, die unsere Systeme ausnutzen wollen.“

 – Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel

 

OÖ Hausordnung als gemeinsame Wertebasis

Im November des vergangenen Jahres präsentierten Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer, Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel sowie der Integrationsexperte und renommierte Soziologe Kenan Güngör die OÖ Hausordnung der Öffentlichkeit. Die OÖ Hausordnung, die sowohl in einer Lang- als auch in einer Kurzfassung vorliegt, definiert 13 zentrale Regeln für ein gelingendes Zusammenleben in Oberösterreich.

Die OÖ Hausordnung ist ein klarer Orientierungsrahmen für alle, die in Oberösterreich leben – egal wie lange sie hier sind und woher sie kommen. Sie macht grundlegende Haltungen und Regeln des Zusammenlebens sichtbar und nachvollziehbar. Ziel ist es, das tägliche Miteinander zu verbessern. Durch die Übersetzung gesellschaftlicher Wertemuster in klare, verständliche und vermittelbare Regeln soll das Zusammenleben im Alltag gestärkt werden.

Die OÖ Hausordnung verfolgt dabei insbesondere folgende Zielsetzungen:

  • Orientierung geben: Die OÖ Hausordnung bietet für neu zugewanderte Menschen einen Überblick über das gesellschaftliche Werteverständnis Oberösterreichs. Für Einheimische werden die zentralen Regeln des Zusammenlebens in Erinnerung gerufen.
  • Verbindlichkeit schaffen: Die OÖ Hausordnung stellt klar: Wer in Oberösterreich lebt, hat die grundlegenden Prinzipien des Zusammenlebens zu respektieren.
  • Gemeinschaft stärken: Gemeinsame Werte und klare Regeln fördern Zugehörigkeit und stärken den Zusammenhalt.

 

Landesweite Ausrollung anhand drei Säulen

Ziel ist es, dass die OÖ Hausordnung möglichst rasch im Alltag ankommt und dort auch gelebt wird. Gleichzeitig ist klar, dass sich neue Regeln und Haltungen nicht über Nacht etablieren lassen. Der heutige Tag markiert daher den Startpunkt einer langfristigen Umsetzungsstrategie, die schrittweise und nachhaltig im täglichen Zusammenleben Wirkung entfalten soll.

Diese Strategie erfolgt entlang dreier zentraler Säulen: einer legistischen, einer operativen sowie einer kommunikativen.

  1. Im legistischen Bereich bildet die OÖ Hausordnung eine fachliche Grundlage für Richtlinien, Verordnungen und Gesetze in Oberösterreich.
  2. Im operativen Bereich wird die OÖ Hausordnung in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Schulen, Vereinen und weiteren relevanten Institutionen zielgruppengerecht vermittelt und breit in der Bevölkerung verankert.
  3. Im kommunikativen Bereich wird die OÖ Hausordnung begleitend mit einer landesweiten Informations- und Bewusstseinskampagne vermittelt.

Insgesamt soll   – als gemeinsame Wertebasis, die Orientierung bietet, Verbindlichkeit schafft und das gesellschaftliche Miteinander nachhaltig stärkt.

 

SÄULE I: Legistischer Bereich – Einarbeitung in Gesetze, Verordnungen und Richtlinien

Im legistischen Bereich liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Verankerung der Grundsätze der OÖ Hausordnung in bestehenden und künftigen Förder-, Richtlinien- und Rechtsgrundlagen des Landes Oberösterreich. Ziel ist es, dort Verbindlichkeit zu schaffen, wo das Land über rechtliche und finanzielle Steuerungsmöglichkeiten verfügt.

Bereits in der Vergangenheit wurden wesentliche legistische Maßnahmen gesetzt, die zentrale Inhalte der OÖ Hausordnung widerspiegeln – etwa im Bildungs- und Sozialbereich. Aufbauend darauf sollen die Grundsätze der OÖ Hausordnung künftig systematisch bei der Adaptierung von Förder- und Leistungsrichtlinien berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Erhalt von Landesförderungen soll dabei sein, dass die Regeln des Zusammenlebens mitgetragen und in der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden.

In einem ersten Schritt ist vorgesehen, die OÖ Hausordnung insbesondere in Richtlinien der Integrations-, Sozial- und Jugendpolitik mitaufzunehmen, in denen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens eine zentrale Rolle spielen.

Darüber hinaus soll die OÖ Hausordnung auch bei künftigen Gesetzesnovellen und rechtlichen Anpassungen als inhaltlicher Referenzrahmen herangezogen werden, sofern ein sachlicher Zusammenhang besteht. Damit wird sichergestellt, dass die bereits gesetzten Maßnahmen konsequent weiterentwickelt und in eine gemeinsame, nachvollziehbare Werteordnung eingebettet werden.

 

SÄULE II: Operativer Bereich – Maßnahmen und Angebote

Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen und der Erstellung von Angeboten ist zwischen zwei Wirkungsbereichen zu unterscheiden:

  • Innerer Wirkungsbereich: In das Ressort von Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel fallen neben den Integrationsagenden auch jene des Sozialen sowie der Jugend. In diesen Bereichen werden bereits gezielt Maßnahmen und Angebote entwickelt, um die OÖ Hausordnung in die Breite zu tragen.
    Dazu zählen:

    • Jugend-Workshops des JugendService OÖ
    • Informationsmaßnahmen in der Grundversorgung, etwa durch mehrsprachige Aushänge in Grundversorgungsquartieren
    • Aushändigung der OÖ Hausordnung an Asylwerberinnen und Asylwerber
    • Als Orientierierungshilfe bei der Anwerbung internationaler Pflegekräfte
    • Mit Role-Models werden Beispiele von gelungener Integration vor den Vorhang geholt
  • Äußerer Wirkungsbereich: Auch abseits des direkten Zuständigkeitsbereiches des Integrationsressorts sollen schrittweise Maßnahmen zur Vermittlung der OÖ Hausordnung gesetzt werden. Derzeit laufen intensive Vorbereitungsarbeiten, um die Inhalte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen sichtbar zu machen:
    • etwa in Bildungseinrichtungen
    • im Sport- und Vereinswesen, insbesondere im Nachwuchs- und Breitensport
    • in Religionsgemeinschaften
    • in Hotspot-Gemeinden sowie
    • in stark frequentierten öffentlichen und halböffentlichen Räumen wie Einkaufszentren, Freibädern und Straßenbahnen.

 

SÄULE III: Kommunikativer Bereich – Umsetzung einer Werbekampagne

Im kommunikativen Bereich wird eine breit angelegte Werbekampagne umgesetzt, die die Inhalte der OÖ Hausordnung verständlich aufbereitet und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht. Im Fokus stehen die 13 zentralen Regeln, die aufmerksamkeitsstark vermittelt werden und alle Menschen, die Oberösterreich leben, erreichen sollen.

Die Kampagne wurde in den vergangenen Monaten gemeinsam mit der Werbeagentur upart entwickelt. Sie steht unter dem Claim „Klare Regeln. Feste Werte.“ und forciert durch Verknappung und Vereinfachung eine möglichst niederschwellige Vermittlung der Regeln. Acht der insgesamt 13 Regeln wurden als eigenständige Werbesujets umgesetzt. Diese zeigen Menschen aus Oberösterreich und spiegeln die Vielfalt der oberösterreichischen Gesellschaft wider.

 

Ab 1. Februar wird die Kampagne zur OÖ Hausordnung über folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Öffentlicher Raum:
    Eine flächendeckende Präsenz im öffentlichen Raum bildet einen zentralen Schwerpunkt der Kampagne. Durch den landesweiten Einsatz von Citylights und 8-Bogen-Plakaten kommen die Menschen, die in Oberösterreich leben, in den kommenden Wochen umfassend mit den Inhalten der OÖ Hausordnung in Kontakt. Ergänzend dazu werden Infoscreens in Bussen und Straßenbahnen der Statutarstädte sowie etwa 200 Infoscreens in Wartebereichen von Arztpraxen in ganz Oberösterreich bespielt, um insbesondere in Ballungsräumen gezielt Bewusstsein zu schaffen.
  • Digitale Kanäle:
    Zur gezielten Ansprache insbesondere jüngerer Zielgruppen wird die Kampagne auch über digitale Kanäle wie Instagram, TikTok und Snapchat ausgespielt. Kurzvideos und Carousel Ads zu den einzelnen Regeln richten sich vor allem an die digital affine, jüngere Zielgruppe.
  • Fernsehen:
    Zusätzlich wird in den kommenden Wochen ein TV-Spot zur OÖ Hausordnung ausgestrahlt, der die zentralen Regeln des Zusammenlebens einer breiten Öffentlichkeit vermittelt.
  • Hörfunk:
    Die Kampagne wird darüber hinaus im Hörfunk fortgeführt. Radiospots machen in unterschiedlichen Alltagssituationen – wie etwa am Weg von oder zur Arbeit, etc. – auf die wesentlichen Regeln des Zusammenlebens in Oberösterreich aufmerksam.
  • Print:

Ergänzend dazu wird die Kampagne auch in Zusammenarbeit mit ausgewählten Printmedien umgesetzt. Werbemaßnahmen in regionalen und überregionalen Printmagazinen unterstützen dabei, die Inhalte der OÖ Hausordnung einer weiteren breiten Zielgruppe zu vermitteln.

 

Eigene Webseite als zentrale Anlaufstelle: ooe-hausordnung.at

Als zentrale Anlaufstelle dient eine eigens eingerichtete Webseite, auf der die Regeln, Sujets und Werbeinhalte gesammelt präsentiert werden. In den kommenden Wochen werden auf dieser Webseite zudem Übersetzungen in insgesamt zehn Sprachen verfügbar sein, um insbesondere jenen Menschen, die erst kürzlich nach Oberösterreich gekommen sind und noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, die zentralen Regeln des Zusammenlebens in Oberösterreich in ihrer jeweiligen Muttersprache zu vermitteln.

 

Rückblick

Die Erarbeitung der OÖ Hausordnung:

  • Die Themen Zuwanderung und Integration bewegen die Gesellschaft. Jede fünfte Person in Oberösterreich hat Migrationshintergrund. Aufgrund unterschiedlicher sozialen und kulturellen Prägungen von Menschen, die in den letzten Jahren durch Zuwanderung nach Oberösterreich gekommen sind, prallen Weltanschauungen und Lebensentwürfe aufeinander. Derzeit leben Menschen aus 172 Ländern in Oberösterreich.
  • Damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird, braucht es gemeinsame Werte und Regeln des Zusammenlebens. Mit der OÖ Hausordnung wurde das „kleine 1×1 des Zusammenlebens“ für alle Menschen, die in Oberösterreich leben, präsentiert.
  • Diese Hausordnung wurde im Jahr 2025 in einem breit angelegten Prozess erarbeitet:
    • Im Frühjahr 2025 hat Landeshauptmann Thomas Stelzer Integrations-Landesrat Christian Dörfel beauftragt, eine Werteordnung für Oberösterreich zu erarbeiten. Gemeinsam mit dem Integrations-Experten Kenan Güngör wurde ein praktischer und leicht nachvollziehbarer Leitfaden für das Zusammenleben in Oberösterreich erarbeitet.
    • Als Basis wurde eine eigens beauftragte IMAS-Umfrage zum Thema „Zusammenleben in Oberösterreich“ – die aktuellen Einstellungen und Erwartungshaltungen zum Thema Integration erhob – herangezogen.
    • Ein eingerichteter Expertenrat aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Institutionen und gesellschaftlicher Bereiche wie Religion, Integration, Recht, Soziologie, Bildung, Wissenschaft, Volkskultur und Verwaltung unterstützte den Erstellungsprozess.
    • Im Rahmen der jährlich stattfindenden Integrationskonferenz wurden die Ergebnisse der Umfrage in Fokusgruppen von migrantischen Communitys verdichtet.
    • Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in Einzelgesprächen mit Meinungsbildnern und Vertretern der Bevölkerung diskutiert.
    • Landeshauptmann Thomas Stelzer, Integrations-Landesrat Christian Dörfel und der Soziologe und Projektbeauftragte Kenan Güngör präsentierten im November 2025 die OÖ Hausordnung der breiten Öffentlichkeit.
  • Die ausgearbeitete Hausordnung dient nun als Grundlage für die landesweite Ausrollung anhand von drei Ebenen: legistisch, operativ, kommunikativ

 

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