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Fotocredits: Fotokerschi/Werner Kerschbaummayr
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Neue Regeln für die Grundversorgung

Null Toleranz gegenüber Sozialmissbrauch auch in der Flüchtlingshilfe

„Wer in Oberösterreich Schutz erhält, muss ab dem ersten Tag bereit sein, eine Gegenleistung zu erbringen. Unsere klare Erwartung an Schutzbedürftige und unsere Maßnahmen in der Grundversorgung haben sich bewährt und zu einem historischen Tiefststand geführt. Wir achten besonders darauf, dass Schutzbedürftige auch wirklich hilfsbedürftig sind, um Asylmissbrauch zu verhindern. Mit der landesweiten Einführung der Sachleistungskarte, der OÖ Hausordnung und verpflichtenden Grundregel- und Orientierungskursen hat Oberösterreich Maßstäbe gesetzt und eine Vorreiterrolle übernommen. Nun werden diese Maßnahmen gesetzlich verankert. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die Zukunft.“

–  Asyl-Landesrat Dr. Christian Dörfel

 

„Durch die neuen Regelungen auf EU-Ebene im Asyl- und Migrationsbereich (GEAS Reform) wurde es notwendig, das oö. Grundversorgungsgesetz umfassend zu überarbeiten. Die landesgesetzliche Neuregelung setzt die EU-Aufnahmerichtlinie um und schafft mehr Verbindlichkeit in Richtung Integration. Eigenverantwortung und Mitwirkung stehen ebenso im Vordergrund. Hilfs- und schutzbedürftige Personen, die arbeitsfähig sind, werden verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und ihre Arbeitskraft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aktiv einzusetzen.“

– Leiterin der Abteilung Soziales des Landes OÖ, Mag.a Cornelia Altreiter-Windsteiger

 

Oberösterreichs erfolgreicher Weg in der Asylpolitik: Historischer Tiefststand in der Grundversorgung

Die konsequente Asylpolitik des Bundes und die harte Linie Oberösterreichs im Vollzug haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zahl der Asylwerber in der Grundversorgung auf einen historisch niedrigen Stand zu senken. Mit Stand September befinden sich 690 Asylwerber in der Landesgrundversorgung. Die Zahl der Grundversorgten ist seit 1. Jänner 2024 von 4.584 auf 1.433 um rund zwei Drittel zurückgegangen. Die Zahl der Quartiere wurden in den letzten zwei Jahren von 217 auf 125 reduziert.

 

Zielgruppen der Grundversorgung

Asylwerbende 690
Asylberechtigte 31
subsidiär Schutzberechtigte 479
Unbegl. minderjährige Flüchtlinge (UMF) 89

 

Sonderfall Ukraine-Vertriebene:

Bei den Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Oberösterreich geflohen sind, zeigt sich eine besondere Entwicklung: Während die Zahl der Ukrainer in Oberösterreich steigt, sinkt die Zahl der Ukraine-Vertriebenen in der Grundversorgung.

Ukraine-Vertriebene 1.520

  

Oberösterreichs Stufenbau in der Grundversorgung schafft Klarheit und Orientierung

Asylwerber warten in den Quartieren auf den Ausgang ihres Verfahrens. Das bedeutet, sie sind jedenfalls einige Wochen in Oberösterreich. Diese Zeit nützen wir durch den Stufenbau in der Grundversorgung, der wie folgt verläuft:

  1. Grundregel- und Orientierungskurse ab Tag 1 in Asylquartieren:
    Für Asylwerber, die nach Oberösterreich kommen, vermitteln Grundregel- und Orientierungskurse die grundlegenden Regeln und Erwartungen des Zusammenlebens in Oberösterreich. Die Teilnahme daran ist Pflicht.
  1. Deutscherwerb und Arbeitsmarktvorbereitung:
    Für Asylwerber mit hoher Bleibeperspektive steht der Erwerb der deutschen Sprache sowie die schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt.
  1. Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte:
    Für jene, die dauerhaft bleiben dürfen, hat die eigenständige Existenzsicherung – insbesondere durch den Einstieg in den Arbeitsmarkt – oberste Priorität.

 

Neuerlass bringt Grundversorgungsgesetz auf Höhe der Zeit

Das oberösterreichische Grundversorgungsgesetz wurde vor beinahe 20 Jahren geschaffen. Seither haben sich die migrations- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert.

Die Flüchtlingskrise 2015, der Krieg in der Ukraine und der EU-Asylpakt machen eine umfassende Neuregelung notwendig. Mit dem neuen Grundversorgungsgesetz wird eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für klare Regeln, mehr Verbindlichkeit und Mitwirkung und harte Konsequenzen bei Asylmissbrauch geschaffen.

Bereits erfolgreich umgesetzte und bewährte Maßnahmen wie die Sachleistungskarte, die OÖ Hausordnung und verstärkte Mitwirkungspflichten werden nun gesetzlich verankert. Mitte Juni hat das Land Oberösterreich den Entwurf für das Grundversorgungsgesetz in Begutachtung geschickt. Am 1. Oktober wird das Gesetz nun in den Landtag eingebracht, die Beschlussfassung ist für Dezember geplant. Das neue Gesetz soll spätestens mit Anfang Februar in Kraft treten.

Schwerpunkte des neuen Grundversorgungsgesetzes:

  • Gesetzliche Verankerung der OÖ Hausordnung
  • Sachleistungskarte als Standard
  • Verpflichtende Grundregel-, Orientierungs- und Deutschkurse
  • Gewaltprävention für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
  • Verpflichtende, unbezahlte Hilfstätigkeiten in den Quartieren
  • Erweiterte Kürzungs- und Entlassungsmöglichkeiten
  • Umsetzung des neuen EU-Asylsystems (GEAS)

Folgende Punkte gelten dabei als zentral:

  • OÖ Hausordnung als Wertebasis
    Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die gesetzliche Verankerung der OÖ Hausordnung. Personen in der Grundversorgung müssen die Hausordnung zur Kenntnis nehmen, unterschreiben und einhalten. Damit schafft Oberösterreich erstmals eine verbindliche gesetzliche Grundlage für klare Regeln und Erwartungen an das Zusammenleben.
  • Sachleistungskarte als Standard
    Auch die bereits flächendeckend eingeführte Sachleistungskarte wird gesetzlich verankert. Ziel ist eine moderne, kontrollierte und treffsichere Leistungsabwicklung anstelle von Bargeldleistungen. Oberösterreich war bei der Einführung der Sachleistungskarte österreichweiter Vorreiter und hat mit November letzten Jahres die landesweite Ausrollung abgeschlossen. Derzeit erhalten alle Asylwerber sowie die Ukraine-Vertriebenen in der Grundversorgung ihre Leistungen via Sachleistungskarte.
  • Aktive Mitwirkung als Gegenleistung für Schutz und Sicherheit
    Die Grundversorgung wird künftig stärker mit Eigenverantwortung und Mitwirkung verbunden. Wer arbeitsfähig ist und arbeiten darf, muss künftig auch einen Beitrag leisten. Unbezahlte Hilfstätigkeiten in Quartieren werden daher verpflichtender Bestandteil der Grundversorgung. Der Zugang des Landes bleibt dabei klar: Hilfe zur Selbsthilfe statt dauerhafter Abhängigkeit von Leistungen.
  • Verpflichtende Grundregel- und Orientierungskurse
    Neu ist außerdem die enge Verzahnung von Grundversorgung und ersten Schritten zur Anpassung an die neuen Lebensumstände.
    Künftig werden verpflichtende erste Integrationsmaßnahmen im Gesetz verankert, darunter:
    • Grundregel- und Orientierungskurse,
    • Gewaltpräventionsmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
    • Deutschkurse bei hoher Bleibewahrscheinlichkeit.
    • Ausweitung der Kürzungs- und Entlassungstatbestände

Die bestehenden Kürzungs- und Entlassungstatbestände in der Grundversorgung werden deutlich ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass die Grundversorgung kein bedingungsloses Versorgungssystem ist. Wer vorgegebene Maßnahmen verweigert oder Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.

 

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