Oberösterreich verankert Hausordnung, Sachleistungskarte und verpflichtende Hilfstätigkeiten gesetzlich – Beschluss noch heuer geplant
Das Land Oberösterreich bringt demnächst ein neues Grundversorgungsgesetz auf den Weg. Die landesgesetzliche Grundlage sieht klare Regeln, mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung sowie die Umsetzung neuer europäischer Vorgaben im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor.
„Wir haben eine klare Erwartungshaltung. Wer von uns Schutz und Grundversorgung erhält, muss eine Gegenleistung erbringen und unsere Regeln respektieren. Gleichzeitig müssen wir uns auch aussuchen können, wer zu uns kommt. Denn ohne Fachkräfte aus dem Ausland wird es nicht gehen. Mit dem neuen Grundversorgungsgesetz schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen dafür und sichern unseren konsequenten Kurs in der Ausländerpolitik gesetzlich ab.“
– Asyl-Landesrat Dr. Christian Dörfel
OÖ Hausordnung als Wertebasis
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist die gesetzliche Verankerung der OÖ Hausordnung. Personen in der Grundversorgung müssen die Hausordnung zur Kenntnis nehmen, unterschreiben und einhalten. Damit schafft Oberösterreich erstmals eine verbindliche gesetzliche Grundlage für klare Regeln und Erwartungen an das Zusammenleben.
Sachleistungskarte als Standard
Auch die bereits flächendeckend eingeführte Sachleistungskarte wird gesetzlich verankert. Ziel ist eine moderne, kontrollierte und treffsichere Leistungsabwicklung anstelle von Bargeldleistungen. Oberösterreich war bei der Einführung der Sachleistungskarte österreichweiter Vorreiter und hat mit November letzten Jahres die landesweite Ausrollung abgeschlossen. Derzeit erhalten alle rund 1.000 Asylwerber in der Grundversorgung ihre Leistungen via Sachleistungskarte.
Hilfstätigkeiten in Quartieren
Die Grundversorgung wird künftig stärker mit Eigenverantwortung und Mitwirkung verbunden. Wer arbeitsfähig ist und arbeiten darf, muss künftig auch einen Beitrag leisten. Unbezahlte Hilfstätigkeiten in Quartieren werden daher verpflichtender Bestandteil der Grundversorgung. Der Zugang des Landes bleibt dabei klar: Hilfe zur Selbsthilfe statt dauerhafter Abhängigkeit von Leistungen.
Grundregel- und Orientierungskurse
Neu ist außerdem die enge Verzahnung von Grundversorgung und ersten Schritten zur Anpassung an die neuen Lebensumstände.
Künftig werden verpflichtende erste Integrationsmaßnahmen im Gesetz verankert, darunter:
- Grundregel- und Orientierungskurse,
- Gewaltpräventionsmaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,
- Deutschkurse bei hoher Bleibewahrscheinlichkeit.
Ausweitung der Kürzungs- und Entlassungstatbestände
Die bestehenden Kürzungs- und Entlassungstatbestände in der Grundversorgung werden deutlich ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass die Grundversorgung kein bedingungsloses Versorgungssystem ist. Wer vorgegebene Maßnahmen verweigert oder Regeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Fahrplan für den Neuerlass
Nach dem Begutachtungsende im Sommer ist die Einbringung des Gesetzes in den Landtag am 1. Oktober 2026 vorgesehen, der Beschluss ist für Dezember geplant.
