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Oö. Landesheizkostenzuschuss für die Heizsaison 2025/2026 ab 16. März zu beantragen

Antragsfrist für 200 Euro-Zuschuss startet mit Mitte März – Abwicklung erfolgt mittels erprobter digitaler Plattform

Auch für die Heizperiode 2025/2026 unterstützt das Sozialressort einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss. Der Zuschuss kann vollständig digital ab 16. März auf der Website des Landes Oberösterreich beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab Anfang April, weil die Eintragung in die Transparenzdatenbank bis Ende März abgeschlossen ist und dann die aktuellen Jahreseinkommen 2025 verfügbar sind. Den letzten Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/2025 haben 25.559 Haushalte erhalten.

„Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für viele Haushalte. Deshalb greifen wir auch heuer wieder mit dieser Maßnahme gezielt unter die Arme und unterstützen jene, die Entlastung besonders brauchen. Gleichzeitig machen wir die Beantragung bewusst so einfach wie möglich, damit die Hilfe rasch und unkompliziert dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

„Mit dem Heizkostenzuschuss leisten wir einen aktiven Beitrag zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Die digitale Abwicklung ermöglicht eine rasche, unbürokratische Bearbeitung und schafft Klarheit bei den Einkommensgrenzen. So helfen wir treffsicher und verhindern Sozialmissbrauch“, so Sozial-Landesrat Christian Dörfel.

 

Rasche und einfache Beantragung ab 16. März auf www.ooe.gv.at

Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.

  1. Auszahlungshöhe: 200,- Euro
  2. Antragszeitraum: 16. März bis 15. Mai auf www.ooe.gv.at
  3. Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2025):
    Ein-Personen-Haushalt: 21.883,- Euro Jahresbrutto
    Mehr-Personen-Haushalt: 30.913,- Euro Jahresbrutto
  4. Ausgenommen sind Asylwerber, Subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und Personen, die in speziellen, öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen untergebracht sind.

 

Auch heuer werden jene Bürger/innen, die den Antrag nicht digital beantragen können, die Möglichkeit haben, den Antrag mittels Unterstützung beim Gemeindeamt zu beantragen

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