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Land OÖ/Antonio Bayer
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Neue Förderrichtlinien für Oberösterreichs Jugendzentren beschlossen

OÖ Hausordnung als Orientierungsrahmen verankert, Transparenz geschaffen

Mit dem heutigen Beschluss der oberösterreichischen Landesregierung wurden die Kriterien zum Erhalt einer Landesförderung für Jugendzentren und Jugendtreffs festgeschrieben. Damit wird die Förderung des laufenden Aufwands erstmals einheitlich, transparent und nachvollziehbar geregelt. Entlang der strategischen Handlungsfelder des Jugendressorts werden Strukturen gestärkt, die jungen Menschen Entwicklungsmöglichkeiten, sichere Freizeit- und Erfahrungsräume sowie klare Orientierung im Sinne der OÖ Hausordnung bieten. Die Richtlinie tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

„Jugendzentren sind wichtige Orte für Orientierung, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung. Mit der neuen Förderrichtlinie schaffen wir klare und transparente Rahmenbedingungen und stellen sicher, dass Jugendzentren ihrer wichtigen Rolle als sichere und wertorientierte Anlaufstellen für junge Menschen gerecht werden.“

– Jugendlandesrat Dr. Christian Dörfel

Klarer Fokus auf die OÖ Hausordnung im Jugendbereich

Ein zentraler Schwerpunkt der neuen Förderrichtlinie liegt auf der Umsetzung der OÖ Hausordnung in Jugendzentren und Jugendtreffs. Diese Einrichtungen sollen jungen Menschen ein sicheres, am Kinderschutz orientiertes Umfeld bieten, in dem demokratische und faire Regeln ein respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander gewährleisten. Die vermittelten Grundregeln des Zusammenlebens – Respekt, Verantwortung, Rücksichtnahme und die Einhaltung gemeinsamer Regeln – sollen dabei nicht nur innerhalb der Einrichtungen gelten, sondern jungen Menschen auch über das Jugendzentrum hinaus Orientierung für ihr weiteres Leben geben.

Einheitliche und transparente Förderung

Bereits bisher wurde der laufende Aufwand von Jugendzentren und Jugendtreffs auf Basis interner Richtlinien gefördert. Mit dem Beschluss der neuen Förderrichtlinie wird diese Förderung erstmals einheitlich und transparent geregelt. Die Förderung erfolgt anhand klar definierter Voraussetzungen, wie etwa Mindestöffnungszeiten, qualifizierter Betreuung durch Fachpersonal sowie inhaltlicher Ausrichtung der Angebote. Ziele, Voraussetzungen und förderbare Maßnahmen sind damit für die Betreiber der Jugendzentren klar und nachvollziehbar dargestellt.

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