Konsequenter Kurs gegen illegale Migration und Asylmissbrauch wird fortgesetzt: Seit Anfang August bereits 70 Asylwerber aus der Landesgrundversorgung entlassen
Im Rahmen eines Arbeitsgesprächs zwischen Innenminister Mag. Gerhard Karner und Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel wurde die gemeinsame Linie im Kampf gegen illegale Migration und Asylmissbrauch bekräftigt. Der Anspruch ist klar: Leistungen der öffentlichen Hand sollen ausschließlich jenen zugutekommen, die tatsächlich hilfsbedürftig sind. Wer das System missbraucht, muss mit Konsequenzen rechnen. Seit Anfang August 2025 wurden im Zuge intensiver Überprüfungen und Kontrollen 70 Asylwerber wegen unrechtmäßigen Bezugs aus der Landesgrundversorgung in Oberösterreich entlassen und erhalten keine Leistungen mehr.
„Wir verfolgen das klare Ziel, die illegale Migration gegen Null zu drängen. Darüber hinaus sind auch Abschiebungen von Straftätern und illegal Aufhältigen Teil einer strengen, harten, aber gerechten Asylpolitik. Diesen eingeschlagenen Kurs werden wir auch weiterhin konsequent fortsetzen.“
– Innenminister Mag. Gerhard Karner
„Wir nutzen als Land alle rechtlichen Möglichkeiten, um unser Asyl- und Sozialsystem vor Missbrauch zu schützen. Für solche Fälle, in denen jemand unsere Hilfsbereitschaft missbraucht, habe ich null Verständnis. Mit unserem konsequenten Kurs zeigen wir ganz klar, dass jeder Regelverstoß schwere Folgen hat. Dabei setzen wir auf klare Regeln, strenge Kontrollen und harte Sanktionen. Damit Hilfe dort ankommt, wo sie wirklich nötig ist und das Vertrauen in unseren Sozialstaat gewahrt bleibt.“
– Integrations-Landesrat Dr. Christian Dörfel
Auslöser für eine Verschärfung der Maßnahmen war unter anderem der öffentlich gewordene Fall einer türkischen Familie, die sich Leistungen aus der Grundversorgung erschlichen hatte. Seither hat das Land Oberösterreich – in enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium – die Kontrollen intensiviert. Im Fokus stehen dabei zwei Punkte: die tatsächliche Hilfsbedürftigkeit sowie die Einhaltung der Mitwirkungspflicht durch die Leistungsbezieher.
