· Strenger und konsequenter Kurs in der Sozialhilfe wird fortgesetzt, Oberösterreich soll damit Vorreiter beim Kampf gegen Sozialmissbrauch bleiben
· Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, Weiterentwicklung der Bemühungspflicht · Fokus auf eine bessere Vermittlung in den Arbeitsmarkt speziell bei Langzeitbeziehern – Neuausrichtung des „Case Management“ |
„Sozialhilfe ist für jene Menschen da, die sich in einer Notlage befinden. Sie darf aber kein Lebensmodell und auch kein Anreiz für die Zuwanderung ins Sozialsystem sein. Dank einer strengen Deutsch- und Bemühungspflicht sind die Bezieherzahlen in Oberösterreich konsequent niedrig. Einen neuen Fokus wollen wir auf arbeitsfähige Dauerbezieher legen. Wir schärfen daher beim Sanktionssystem noch einmal nach und stärken auch die Vermittlungsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.“
– Soziallandesrat Christian Dörfel
„Seit 2016 entwickeln wir die Sozialhilfe in Oberösterreich konsequent weiter – und die Zahlen geben uns Recht. Unser Modell ist fair gegenüber der arbeitenden Bevölkerung und schützt jene, die wirklich Hilfe brauchen. Sozialhilfe darf kein bedingungsloses Grundeinkommen sein – sie ist ein letztes Auffangnetz, nicht der erste Anlaufpunkt. Dabei nutzen wir alle rechtlich möglichen Spielräume, um Missbrauch zu verhindern und die Treffsicherheit weiter zu erhöhen. Die oö. Sozialhilfe ist ein Erfolgsprojekt – und ein Vorbild für Bund und andere Bundesländer.“
– Klubobmann der FPÖ im Landtag Thomas Dim
Das Sozialressort des Landes Oberösterreich hat gemeinsam mit Städtebund und Oö. Gemeindebund (Gemeinden und Städte sind zum großen Teil Finanziers der Sozialhilfe) sowie dem AMS das Projekt „Sozialhilfe und Beschäftigung“ gestartet, um die Sozialhilfe in Oberösterreich noch treffsicherer zu gestalten. Mit der 2023 eingeführten Deutschpflicht sowie den gestaffelten Kindersätzen ist das Oberösterreich-Modell bereits jetzt sehr wirksam, das zeigen auch die Bezieher-Zahlen, die sich seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau bewegen.
Für die Weiterentwicklung der Sozialhilfe wurde auf Basis von zwei Schwerpunkten gearbeitet:
- Evaluierung der Sozialhilfe in Bezug auf arbeitsfähige Bezieherinnen und Bezieher sowie Weiterentwicklung des Sanktionssystems und der Bemühungspflicht in der Sozialhilfe
- Maßnahmen zur Vermittlung von arbeitsfähigen (Langzeit-)Bezieherinnen und -Beziehern in den Arbeitsmarkt
Gesetzesentwurf geht nächste Woche in Begutachtung
Eine entsprechende Novelle des entsprechenden Landesgesetzes (Oö. Sozialhilfeausführungsgesetz – SOHAG) wurde auf Basis dessen ausgearbeitet, dieses geht nächste Woche in Begutachtung. Soziallandesrat Dörfel und Klubobmann Dim stellen die Eckpunkte des neuen Gesetzes vor:
- Neufassung der Sanktionsstufen: Bisher gelten Kürzungssätze von 10 %, 20 % und 50 %. Künftig wird es nur mehr zwei Sanktionsstufen geben: Bei einem Verstoß gegen die Bemühungspflicht werden bereits zu Beginn 30 % der Leistung gekürzt (für einen Monat), die zweite Stufe beträgt 50 % (für drei Monate). Das soll den präventiven Effekt einer Sanktion weiter verstärken. Wird der Bemühungspflicht auch danach nicht nachgekommen, kann – wie bereits jetzt im Landesgesetz als letzte Konsequenz vorgesehen – die gesamte Sozialhilfeleistung eingestellt werden.
- Bemühungspflicht wird weiter konkretisiert – aktive Suche um Arbeit im Fokus
- Konkretisierung in Hinblick auf aktive Arbeitssuche und Vormerkung beim AMS (eigeninitiative Bewerbungen und Einhaltung der Vorgaben des AMS wie Teilnahme an Qualifizierungskursen werden ins Gesetz aufgenommen)
- Klarstellung, dass Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Case Management (= individuelle Betreuung zur Arbeitsvermittlung) sowie Hilfe zur Arbeit künftig ebenfalls explizit sanktioniert werden. Das Case Management wird neu aufgestellt, um insbesondere arbeitsfähige Langzeitbezieher effizienter in den Arbeitsmarkt vermitteln zu können.
- Verdeutlichung, dass auch Deutschkurse, die Werte des Zusammenlebens vermitteln, Teil der Deutsch- und Bemühungspflicht sind
- Forcierung der Ausweitung der Arbeitszeit: Klargestellt wird, dass auch Personen, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, sich weiterhin um eine Vollzeitbeschäftigung bzw. Ausdehnung ihres Beschäftigungsausmaßes bemühen müssen. Dabei ist von den Behörden auf bestehende Betreuungspflichten Rücksicht zu nehmen.
- Neue Zielbestimmung, um Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen: Die Verantwortung der Eltern im Rahmen der Schul- und Kindergartenpflicht wird betont, Leistungen der Sozialhilfe müssen dem Zweck nach für die Entwicklungs- und Bildungschancen ihrer Kinder verwendet werden.
- Anpassung datenschutzrechtlicher Regelungen, um einen effizienten und digitalen Verwaltungsprozess im Bereich der Sozialhilfe zu ermöglichen
Zeitplan für die Novelle des OÖ. SOHAG
- Start der Begutachtung in der Woche vom 28. Juli, sechs Wochen Begutachtungsfrist
- Eingang der Novelle in den Landtag am 25. September
- Beschlussfassung im Landtag im Dezember
- Inkrafttreten der Neuerungen Anfang 2026
OÖ Sozialhilfe-Modell als Impuls für Bundesreform – Schieflagen müssen korrigiert werden
Die Weiterentwicklung der oö. Sozialhilfe soll auch ein Impuls sein für die bundesweite Reform der Sozialhilfe: „Es ist bekannt, dass es in manchen Bundesländern eine große Schieflage gibt. Unsere Novelle soll daher auch ein Impuls sein für bundesweite Vereinheitlichungen“, sind sich Dörfel und Dim einig. Dazu fordern sie insbesondere eine bundesweite Staffelung der Kinderbeträge analog dem oberösterreichischen Modell.
Aktuelle Sozialhilfe-Zahlen
Insgesamt bezogen im Juni 2025 6.089 Personen in 3.632 Haushalten in Oberösterreich Sozialhilfe.
Aufenthaltsstatus | männlich | weiblich | Gesamt |
Österr. Staatsbürger | 1.577 | 1.839 | 3.416 |
EU/EWR/Schweiz | 212 | 309 | 521 |
Asylberechtigt | 769 | 861 | 1.630 |
Drittstaatsangehörige | 133 | 227 | 360 |
Sonst. Daueraufenthaltsrecht | 63 | 99 | 162 |
Gesamt | 2.754 | 3.335 | 6.089 |
Im Jahr 2024 bezogen in Summe 9.207 Personen Sozialhilfe. Die Höhe des Bezugs ist unterschiedlich, fast 40 % sind Vollbezieher, 972 Personen arbeiten neben dem Sozialhilfebezug („Working poor“).
Grund der Inanspruchnahme/weitere Einkommen neben der Sozialhilfe | Anzahl |
Vollbezieher (ohne anderes Einkommen) | 3.510 |
Aufstocker (erhalten Sozialhilfe zu einer AMS Leistung) | 1.985 |
Working poor (erhalten Sozialhilfe zu einem Erwerbseinkommen) | 972 |
Kinderbetreuungsgeld | 336 |
Versicherungsleistung (Krankengeld, Rehageld, Pensionsleistung) | 405 |
Sonstiges (Unterhalt, Grundversorgung) | 3.651 |
Gesamt | 9.207 |