Bund ist gefordert, Reformkurs bei Pflege fortzusetzen – OÖ-Initiative für nachhaltige Pflegefinanzierung von den Sozialreferenten einstimmig beschlossen
- Oberösterreich übernimmt im zweiten Halbjahr Vorsitz der Landessozialreferenten
- Zentrale OÖ-Anträge bei Konferenz in Niederösterreich einstimmig beschlossen, darunter Weiterentwicklung des Pflegefonds über 2028 hinaus
„Unser Ziel ist es, eine gute Pflege für die Menschen sicherzustellen – leistbar für den Einzelnen, finanzierbar für die öffentliche Hand. Die aktuelle Konsolidierung des Budgets ist eine Notwendigkeit und wir tragen sie alle mit. Wir haben aber dynamisch wachsende Bereiche wie Pflege und Soziales, bei denen eine nachhaltige Finanzierung durch den Bund sichergestellt sein muss. Die tatsächlich steigenden Kosten in der Pflege aufgrund der demographischen Entwicklung müssen künftig stärker abgebildet werden. Wir müssen außerdem eine Debatte über neue Finanzierungsmöglichkeiten führen: wertneutral, ehrlich und sachlich.“
– Soziallandesrat Dr. Christian Dörfel
Die letzte Bundesregierung hat im Bereich der Pflege wichtige Reformpakete vorgelegt. Wichtig ist nun, dass der Pflegebereich als dynamisch wachsender Ausgabenfaktor auch weiterhin eine Priorität der aktuellen Bundesregierung ist. Das hat Soziallandesrat Christian Dörfel bei der Konferenz der Sozialreferenten in Niederösterreich auch gegenüber der neuen Sozialministerin Korinna Schuhmann betont. Oberösterreich hat daher im Rahmen der Konferenz eine Initiative für eine langfristige Finanzierung der Pflege eingebracht, die von den Ländern einstimmig beschlossen wurde. Auch weitere OÖ-Anträge wurden beschlossen.
Ab Juli wird Oberösterreich den Vorsitz der Konferenz von Niederösterreich übernehmen, das Thema nachhaltige Pflegefinanzierung wird ein wichtiger Schwerpunkt sein.
OÖ-Initiative für eine nachhaltige Pflegefinanzierung: Pflegefonds über 2028 hinaus weiterentwickeln, um tatsächliche Kostensteigerungen abzugelten
Der Bundes-Pflegefonds wird bis 2028 durch die jährliche Valorisierung ca. 1,3 Mrd. Euro betragen. Der OÖ-Antrag beinhaltet eine Weiterentwicklung des Fonds auch über 2028 hinaus. Es geht darum, die tatsächlichen Kostensteigerungen zukünftig abzugelten unter den Gesichtspunkten demographische Entwicklung (+45 % Pflegegeldbezieher in OÖ bis 2040), Anstieg der Pflegebedürftigkeit und notwendige Investitionen (neue Technologien und Digitales). Beschlossen wurde dabei auch, eine wertneutrale Diskussion über ergänzende Finanzierungsinstrumente anzustoßen und bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Das betrifft auch die mögliche Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs von Personen in der stationären Langzeitpflege.
Die Sicherstellung einer nachhaltigen Pflegefinanzierung wird auch Schwerpunkt sein, wenn Oberösterreich ab Juli den Vorsitz in der Konferenz übernimmt.
Weitere zentrale OÖ-Anträge wurden bei der Konferenz einstimmig beschlossen:
Ausbildungsinhalte für Sozialbetreuungsberufe modernisieren und anpassen: Die Anforderungen an Berufsbilder ändern sich durch den Einsatz moderner Technologien und Künstlicher Intelligenz rasant – das macht auch in der Pflege keinen Halt. Auf Initiative Oberösterreichs wurde beschlossen, dass die Ausbildungsinhalte auf den aktuellen Stand gebracht werden, was bspw. den Einsatz digitaler Assistenz- und Präventionssysteme (z.B. Sturzsensorik) betrifft. Dabei geht es auch um andere inhaltliche Punkte, z.B. die Erhöhung gerontologischer Inhalte, also unterschiedlicher Aspekte des Alterns, in der Ausbildung.
Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachassistenz: In der Praxis zeigt sich, dass Pflegefachassistent/innen in der Ausbildung mehr können, als sie rechtlich dürfen. Dabei geht es bspw. um die Verabreichung von medikamentösen intravenösen Infusionen, die vom gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege sehr leicht an die Pflegefachassistenz delegiert werden könnten, ohne einen Qualitätsverlust zu verursachen. Eine Initiative Oberösterreichs für eine Erweiterung der Kompetenzen im Rahmen des entsprechenden Bundesgesetzes (GuKG) wurde einstimmig beschlossen.
Digitalisierungsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen, um die Sicherheit der Bewohner zu eröffnen (Stichwort „Demenz-Tracker“): Neue Technologien sollen den Arbeitsalltag der Betreuungs- und Pflegekräfte künftig erleichtern, sowie die Pflege einfacher und noch sicherer machen. Insbesondere trifft das auf den Einsatz von Desorientierten- und Ortungssystemen für Menschen mit Demenz zu. Dabei geht es um die Problematik abgängiger Heimbewohner/innen, die den Weg zurück nicht mehr finden und sich somit auch selbst gefährden können. Um eine Umsetzung von Ortungssystemen für solche Personen für die Heime zu vereinfachen, wären entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen für Ortungssysteme notwendig, die insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen schaffen und klarstellen, dass dadurch das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen nicht verletzt wird. Oberösterreich beantragte, dass dafür eine gesetzliche Grundlage im Heimaufenthaltsgesetz geschaffen wird – ebenfalls einstimmig beschlossen.
24-Stunden-Betreuung für bis zu drei Personen endgültig ermöglichen und damit leistbarer machen: Durch die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) im Jahr 2023 wurde erstmals ermöglicht, dass eine 24-Stunden-Betreuerin oder ein 24-Stunden-Betreuer bis zu drei Kundinnen und Kunden in maximal zwei Haushalten versorgt, auch wenn letztere nicht miteinander verwandt sind. Diese Änderung ermöglicht eine finanzielle Entlastung für viele betreuungsbedürftige Menschen und deren Familien, da die hohen Betreuungskosten nun geteilt werden können. In der Praxis bleibt die Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten jedoch schwierig, da die „Richtlinien zur finanziellen Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung“ bislang nicht an die Gesetzesänderung angepasst wurden. OÖ machte sich deshalb für eine entsprechende Anpassung der Richtlinien stark – einstimmiger Beschluss.