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Bund und Land setzen gemeinsame Schwerpunkte in der Integrationspolitik

Leitlinie Deutsch, Arbeit und Respekt wird gemeinsam weiterentwickelt – OÖ Handschrift wird auch bundesweit umgesetzt, künftig noch stärkere Kooperation

 

„Wer bei uns lebt, muss Teil werden. Das bedeutet, die deutsche Sprache lernen, arbeiten und sich an unsere Werte halten. In Oberösterreich wird das seit 2021 konsequent mit Maßnahmen umgesetzt. Diese Handschrift wird sich auch in der bundesweiten Integrationspolitik wiederfinden“, so Integrationsministerin Claudia Plakolm. Die Bundesregierung hat vor vier Wochen ihre Arbeit begonnen, die ersten Maßnahmen werden umgesetzt. „Integration ist nur dann möglich, wenn unsere Systeme nicht überlastet werden. Es ist unsere Verantwortung, die Systeme vor Überlastung zu schützen. Daher haben wir diese Woche im Parlament den Stopp des Familiennachzugs eingebracht, um die derzeitig niedrigen Zahlen auch länger abzusichern“, so Plakolm. Zudem arbeite man an der Umsetzung eines verfassungskonformen Kopftuchverbots für Mädchen unter 14 Jahren: „Zu unseren Werten gehört auch, dass junge Frauen nicht unterdrückt werden. Ihnen sollen die gleichen Chancen unserer freien, westlichen Welt offen stehen.“

 

„Wir haben in Oberösterreich bei den Themen Asyl und Integration eine klare Linie: Wer Deutsch lernt, wer sich um Arbeit bemüht und wer unsere Werte respektiert, kommt in Oberösterreich weiter. Wer das nicht tut, muss unser Land wieder verlassen. Zudem müssen wir den ungeregelten Zuzug stoppen, um Akzeptanz für legale Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften zu schaffen. Ich begrüße daher den Kurs der neuen Bundesregierung und die ersten Akzente, die beim Stopp des Familiennachzugs gesetzt wurden. Wir werden an einem Strang ziehen zur Umsetzung einer konsequenten Asyl- und einer verpflichtenden Integrationspolitik“ – Integrations-Landesrat Christian Dörfel

 

Die neue Integrationsministerin sowie der für Integration zuständige Landesrat kündigen an, die Zusammenarbeit zwischen Land und Bund künftig weiter zu intensivieren. Das betrifft insbesondere die Bereiche

·         Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Land OÖ und Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF), insb. bei den Themen Alltagsdeutsch und Alphabetisierung

·         Verpflichtende Werte- und Orientierungskurse im Rahmen des geplanten bundesweiten Integrationsprogramms von Tag eins

·         Einführung von Sanktionsmöglichkeiten für Integrationsverweigerer analog des Oberösterreichs-Modells Deutschpflicht in der Sozialhilfe

 

BM Plakolm: Stopp des Familiennachzugs soll Systeme entlasten

Eine erste Initiative der neuen Bundesregierung im Bereich Asyl wurde mit der Aussetzung des Familiennachzugs für Asylberechtigte gesetzt. Konkret wird ein neuer Passus im Asylgesetz geschaffen. Diese Gesetzesänderung ist eine Verordnungsermächtigung, die die Grundlage dafür schafft, dass die Bundesregierung den Familiennachzug aussetzen kann. Damit kann per Verordnung der Familiennachzug für sechs Monate ausgesetzt werden, mit der Option auf Verlängerung bis längstens September 2026.

 

Der Stopp des Familiennachzugs ist deshalb notwendig, weil die Grenzen der Systeme erreicht sind und zum anderen die Wahrscheinlichkeit gelungener Integration mit jedem weiteren Nachzug massiv sinkt. Zwei Drittel der Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten müssen erst das lateinische Alphabet erlernen, um in weiterer Folge überhaupt Deutsch lernen zu können.

 

Auch in Oberösterreich, speziell in den Ballungsräumen, sorgte der Familiennachzug für einen starken Anstieg der schulpflichtigen Kinder. Im ersten Halbjahr 2024 waren es 550 Kinder in 22 zusätzlichen Klassen.

 

LR Dörfel: Asylzahlen nachhaltig senken

Der für Asylunterbringung zuständige Landesrat Christian Dörfel begrüßt diesen Schritt als eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um den unkontrollierten Zuzug nach Österreich langfristig auf Null zu bringen. „Es braucht auf allen Ebenen Maßnahmen, um die Asylzahlen nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch den von der EU angekündigten Asylpakt GEAS und werden auch in Oberösterreich prüfen, in welcher Form wir im Landesrecht Bestimmungen davon umsetzen können, Stichwort verstärkte Integrationspflichten ab Tag eins“, so Dörfel.

 

Die Reduktion des Familiennachzugs sieht er daher auch als eine Präventivmaßnahme gegen die weitere Überlastung des Sozial- und Bildungssystems. Die Zahl der Asylwerber, die in Oberösterreich versorgt werden, ist im ersten Quartal 2025 weiter gesunken: Mit Stand Mitte März befinden sich 3.338 Asylwerbende in insgesamt 198 Landes-Einrichtungen der Grundversorgung (Ukraine-Vertrieben ausgenommen). Hinzu kommen noch 218 Personen, die in den Einrichtungen des Bundes (BBU), Bad Kreuzen und Thalham, untergebracht sind. Im Vergleichszeitraum 2024 waren zu diesem Zeitpunkt 4.536 Asylwerber in Oberösterreich untergebracht.

 

Integration durch Deutsch und Werte: Mehr Pflichten für Zuwanderer ab Tag eins als zentraler Punkt im Regierungsprogramm – oö. Deutschpflicht als Vorbildmodell, künftig noch stärkere Kooperation zwischen Land und Integrationsfonds

Die Bundesregierung bekennt sich zum Grundsatz „Integration ab Tag eins“ mit einem verpflichtenden Integrationsprogramm. Asylwerbende mit hoher Bleibeperspektive und Schutzberechtigte sollen ab Tag eins rechtlich verbindende Maßnahmen und Prozesse durchlaufen. Geplant ist ein modulares Programm mit Integrationsberatung und Kompetenz-Screening, Wertevermittlung, Grundregelkursen und gemeinnützigen Tätigkeiten. Auch Sanktionen bei Nichterfüllung oder Nichtteilnahme sind in Planung.

 

Zuständig für das Integrationsprogramm soll der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) sein unter enger Einbindung des AMS sowie einer deutlichen Verbesserung der Schnittstellen (Integrationsdatenbank unter Einbindung der Länder) und umfassendem Echtzeit-Datenaustausch unter allen beteiligten Organisationen. Integrations- und Arbeitsvermittlungsmaßnahmen müssen verschränkt ab Zuerkennung des Asylstatus laufen. Vorgesehen ist auch eine durchgängige und transparente Dokumentation durch Schnittstellen.

 

Das Oberösterreich-Modell Deutsch, Arbeit und Respekt wird damit auch in den Integrationsangeboten des Bundes künftig verstärkt angewandt, freut sich der Integrationslandesrat. Oberösterreich knüpft mit der Deutschpflicht in der Sozialhilfe bereits jetzt die Auszahlung von Leistungen wie der Sozialhilfe an Deutschkenntnisse und die Bereitschaft zur Integration, alleine im letzten Jahr wurden 800 Mal Leistungen gekürzt.

 

Sowohl das Integrationsressort, als auch der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) fördern Deutschkurse für Zugewanderte, die stetig ausgebaut wurden. 2025 wird das Integrationsressort über 6.000 Deutschkurs-Plätze für Zugewanderte ausschreiben – so viele  wie noch nie. Bei der Verschränkung von Deutsch- und Wertekursen soll es eine noch stärkere Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) geben.

 

 

Künftig noch stärkerer Fokus auf verpflichtende Werte- und Orientierungskurse

Die verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse (WOK) werden im Rahmen des Integrationsprogrammes ein essenzieller Bestandteil der Integrationsmaßnahmen in Österreich sein. In diesen werden die Grundwerte der österreichischen Verfassung wie Gleichberechtigung, Menschenwürde, Kampf gegen Antisemitismus, demokratische Prinzipien sowie unsere Gesetze vermittelt. Neben einer quantitativen Aufstockung des Kurses werden die Inhalte evaluiert und entsprechend weiterentwickelt. Die Methodik und die Ergebnisse der Evaluierung sollen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Werte- und Orientierungskurse für Flüchtlinge und Zugewanderte sind auch im Jahresprogramm des oö. Integrationsressorts ein Schwerpunkt. Die. Wertekurse werden entsprechend aktueller Entwicklungen angepasst und adaptiert. Dabei soll auf Best-Practice-Beispielen wie den „Respekt Oberösterreich“-Workshops der Volkshilfe und den verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgebaut werden.

 

Vereine oder Projekte im Integrationsbereich werden zudem nur noch gefördert, wenn auch Wertevermittlung stattfindet. Entsprechende Anpassungen in den Deutschförder-Richtlinien wurden bereits umgesetzt.

 

Weitere Verpflichtungen, beispielsweise auch im Bereich der Grundversorgung, sind vom Integrationsressort derzeit in Vorbereitung. „Wir müssen bereits in der Grundversorgung rote Linien definieren und klarmachen, dass diese nicht überschritten werden dürfen. Wer es verweigert, beispielsweise im Bereich von Hilfstätigkeiten zu kooperieren, muss mit Sanktionen rechnen“, betont Dörfel.

 

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